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Gebühren für Dorfsäle erhoben
Gemeinschaftshäuser nur gegen Entgelt nutzbar

Spremberg (ha). Offensichtlich sucht die Stadtverwaltung bereits fieberhaft nach neuen Einnahmequelle, um das Haushaltsloch zu stopfen. In großer Eile und ohne weitere Diskussion wurde am Donnerstag eine neue Benutzungs- und Entgeltordnung für Räumlichkeiten in stadteigenen öffentlichen Gebäuden verabschiedet. Nur eine Gegenstimme und eine Enthaltung gab es bei der Abstimmung in der Stadtverordnetenversammlung.
Ziel ist es, die in Einzelfällen missbrauchte Nutzung der Dorfgemeinschaftsräume auszuschließen. Mit der neuen Ordnung muss jede einzelne Nutzung der Räume vorher bei der Stadtverwaltung beantragt und bezahlt werden. Lediglich Ortsbeiräte und die Feuerwehr dürfen weiter kostenlos die ausgebauten warmen Stuben nutzen. Auswirkungen hat die Gebührenordnung vor allem auf die gemeindlich genutzten Räume in Graustein, Groß Luja, Türkendorf, Schönheide, Weskow und Lieskau.
Gegen diese Pläne hatte sich im Vorfeld die Mehrheit der Ortsbeiräte ausgesprochen, doch sowohl in den Ausschüssen als auch in der Stadtverordnetenversammlung erhielten sie kein Rederecht. Sie befürchten nun deutliche Einschnitte im Gemeindeleben: Festkomitees, Verkehrsteilnehmerschulungen, Vereinstreffen aber auch Gymnastik-Nachmittage oder Kindergruppenveranstaltungen müssen nun erst in der Verwaltung angemeldet und genehmigt werden. Kurzfristige Nutzungen der Räumlichkeiten sind nun nicht mehr möglich. Treffen von Parteien oder politischen Organisationen sind gänzlich verboten. Damit werde das spontane, ehrenamtliche Leben im Keim erstickt, hieß es von Einwohnern der Ortsteile.
In mehreren Ortsteilen ist die Entscheidung mit Unmut aufgenommen worden. Denn einige Dorfgemeinschaftsräume sind in etlichen Stunden Eigenleistung beginnend schon in DDR-Zeiten auf- und ausgebaut worden. Mit den Eingemeindungen ging das gemeischaftlich Entstandene in Stadthand über. Nun werden ausgerechnet diejenigen, die in die Räume viel Kraft investierten, zur Kasse gebeten.
Die Gebühren liegen je nach Nutzungszeit und Nutzer zwischen 9 und 25 Euro. Private Nutzungsentgelte liegen deutlich darüber.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass ausschließlich die Ortsteile in den Geltungsbereich der Gebührenordnung fallen. Gemeinschaftlich genutzte Räumlichkeiten in der Stadt selbst sind davon ausgenommen.

 

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