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Neues für das Recht in Familien
Betreuungsgeld für Bildung anlegen wird belohnt / Neue Berechnung

Region (MB). Eltern, die ihre Kleinkinder im privaten Umfeld betreuen, erhalten ab August 2013 finanzielle Unterstützung. Der Bundestag hat die Einführung des politisch heftig umstrittenen Betreuungsgeldes beschlossen.
Das Geld können Eltern in Anspruch nehmen, die für ihre ein- und zweijährigen Kinder keinen oder kaum Gebrauch von staatlich geförderten Betreuungsangeboten machen. Die gesetzliche Leistung „Betreuungsgeld“ kommt allen Kindern zugute, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden.
Bis Juli 2014 beträgt das monatliche Betreuungsgeld 100 Euro, danach werden 150 Euro pro Monat gezahlt. Das Betreuungsgeld schließt sich nahtlos an das Elterngeld an und wird 22 Monate gezahlt.
Aber, das Betreuungsgeld wird nur auf Antrag gewährt! Aller Voraussicht nach kann der Antrag bei der zuständigen Stadtverwaltung gestellt werden. Es wäre jedoch auch denkbar, dass die Zuständigkeit auf die Kindergeldkassen der Arbeitsagenturen übertragen wird.
Sparen für Rente und Ausbildung
Der Bundestag hat außerdem über zwei Ergänzungen zum Betreuungsgeld beraten. So soll es einen Bonus von 15 Euro monatlich geben, wenn das Betreuungsgeld für die Altersvorsorge verwendet wird. Den gleichen Bonus soll ebenfalls bekommen, wer das Betreuungsgeld zum Bildungssparen einsetzt. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass die Ergänzungen zeitgleich mit dem Betreuungsgeld am 1. August 2013 in Kraft treten.
Änderungen bei den Elterngeldregelungen
Beim Elterngeld gibt es für Kinder, die ab 1. Januar 2013 geboren werden, mit dem Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs einige Änderungen. Zum Tragen kommen Vereinfachungen bei der Ermittlung des für das Elterngeld maßgeblichen Erwerbseinkommens.
Im Kern gibt es im Rahmen der Einkommensermittlung eine pauschalierte Ermittlung der Abzüge für Steuern und Abgaben. Die Abzüge für Steuern werden künftig sowohl bei Beschäftigten als auch bei Selbstständigen anhand eines amtlichen Programmablaufplans für die maschinelle Berechnung der Lohnsteuer, Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlags vorgenommen. Die Abzüge für die Sozialabgaben erfolgen in pauschalierter Form. Die Änderungen wirken sich teilweise negativ für die Berechnung des Nettoeinkommens gegenüber der alten Gesetzeslage aus. Das monatlich ausgezahlte Elterngeld kann somit in vielen Fällen geringer ausfallen als noch 2012.
Eltern können die Bemessungsgrundlage für das Elterngeld erhöhen, indem sie dem betreuenden zu Hause bleibenden (nicht selbstständigen) Elternteil die günstigere Steuerklasse zuweisen. Die Neuregelung behält die Möglichkeit des Steuerklassenwechsels bei. Ein Wechsel in eine andere Steuerklasse muss jedoch mindestens sieben Monate vor der Geburt des Kindes stattgefunden haben.
Um in den Genuss eines höheren Elterngeldes zu kommen, muss demnach sofort - nach Bekanntwerden der Schwangerschaft - gehandelt werden.


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