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Jetzt gilt: Freie Wahl des Schornsteinfegers
Mehr Verantwortung für Hausbesitzer /
Neue Gebührenstruktur für nicht hoheitliche Aufgaben

Region (ha). Seit diesem Jahr gilt ein neues Schornsteinfeger-Handwerksgesetz, das der EU-Rechtsprechung aus dem Jahre 2003 Rechnung trägt. Demnach musste das bundesdeutsche Monopol der Schornsteinfeger aufgehoben werden.
Seit diesem Jahr können nun Hausbesitzer ihren Schornsteinfeger selbst wählen. Die Zeiten, dass der Schornsteinfeger automatisch ins Haus kam, sind vorbei. Heizungen, Öfen und Schornsteine werden nicht mehr im Selbstlauf geprüft und gereinigt. Die Hausbesitzer müssen sich nun selbst bemühen, einen Schornsteinfeger zu suchen und mit der Aufgabe zu beauftragen. Gleichzeitig wurden die bisher einheitliche Gebührstruktur aufgegeben. Ein Vergleich der Kosten ist also ratsam. Allerdings haben viele Schornsteinfeger die bisherigen Kalkulationen zur Grundlage genommen, weil diese auf reellen Berechnungen erstellt wurden. Nur selten sind die Gebühren nicht mehr zeitgemäß. Hier haben die Handwerker die Möglichkeit zu korrigieren.

Nicht Hoheitliches
Aber nicht für alle Arbeiten gilt die freie Wahl des Schornsteinfegers. Hoheitliche Aufgaben muss auch weiterhin der zuständige Bezirksschornsteinfeger ausführen. Dazu zählen die Feuerstättenschauen als Sicherheitsüberprüfung der gesamten Feuerungsanlage, die Prüfung der Betriebs- und Brandsicherheit, die Genehmigung und Bauabnahme neuer Feuerstätten und Schornsteine sowie die Erstellung des Feuerstättenbescheides. Auch behördlich angeordnete Prüfungen und Maßnahmen hat der Bezirksschornsteinfeger durchzuführen, wenn der Hauseigentümer seinen Verpflichtungen nicht nachkommt.

Neue Bürokratie
Mit der Gesetzesänderung ist also den Hausbesitzern einerseits mehr Verantwortung übertragen worden. Wer mit seinem bisher „zugeordneten“ Schornsteinfeger nicht zufrieden war, kann sich andererseits umorientieren und hat mit dem Gesetz ein gutes Instrument in der Hand. Wer jedoch bisher mit der Arbeit des Handwerkers zufrieden war, sollte den bürokratischen Aufwand minimieren. Denn mit speziellen Formblättern muss der Hauseigentümer nun dem zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfegermeister nachweisen, dass die erforderlichen Arbeiten auch ausgeführt wurden. Hier sind Fristen einzuhalten. Gehen diese Formblätter nicht rechtzeitig beim Bezirksschornsteinfeger ein, muss dieser den Verzug den Behörden melden, die dann wiederum die Ersatzvornahme - also die überfälligen Arbeiten und Kontrollen - anordnen können.
Wer bei seinem bisherigen Schornsteinfeger bleiben möchte, kann die aufwändige Formblatt-Regelung umgehen. Der Schornsteinfeger wird einfach mit den anstehenden Aufgaben beauftragt.

Kosten neu aufgeteilt
Wurden bisher sowohl hoheitliche als auch handwerkliche Aufgaben „in einem Zuge“ ­erledigt, muss das mit der neuen Gesetzeslage nicht mehr sein. Das bedeutet aber auch, ­
dass die Gebühren für nicht ­hoheitliche Aufgaben wie Schornsteinkehrung, Abgaswegeprüfung oder Immissionsschutzmessungen sowie für hoheitliche Aufgaben separat berechnet werden. Und diese Berechnung orientiert sich nun am Aufwand für den Schornsteinfeger. Immobilienbesitzer müssen sich also auf höhere Gebühren einstellen.
Auch hier sind Kostenminimierungen möglich. Denn auch Schornsteinfeger wollen und müssen planen. Wer dem Handwerker dabei hilft, reduziert auch den Aufwand und damit die Kosten.

Neue Dienstleistungen
Mit der Öffnung des Handwerker-Marktes können den Immobilienbesitzern auch Angebote ins Haus flattern, die zusätzliche Dienstleistungsangebote enthalten, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind. So beispielsweise das Durchführen einer Gashausschau oder jährliche Immissionsschutzmessungen. Die Immissionsschutzmessungen sind gesetzlich nur alle zwei bis drei Jahre vorgeschrieben. Inwieweit solche Zusatzangebote sinnvoll sind, sollte im individuellen Beratungsgespräch mit dem Schornsteinfeger geklärt werden. Denn jede Feuerungsanlage hat ihre eigenen „Bedürfnisse“.

Unabhängige Hilfe
Wer bei den neuen Regelungen Hilfe benötigt, kann sich auch an die Schornsteinfeger-Innung in Cottbus, Annenstraße 8, Telefon (0355) 3818514, wenden. Zugelassene und eingetragene Schornsteinfeger findet man auch auf www.bafa.de im Schornsteinfegerregister.



Neueste Brennwerttechnik prüften hier Bezirksschornsteinfeger Andreas Hoffmann (M.) mit seinem Mitarbeiter Michael Scheider (l.) in einem Cottbuser Betrieb. Die Ergebnisse der modernen Anlage werden mit dem Eigentümer gemeinsam ausgewertet - Grundlage für Vertrauen und ein Sicherheitsgefühl beim Kunden
Foto: privat



Nicht nur bei Schönwetter sind die Schornsteinfeger auf den Dächern unterwegs, auch bei Eis und Schnee wird gefegt. Doch Sicherheit wird groß geschrieben. Deshalb werden in diesen Tagen viele Arbeiten im Büro und in den Kellern der Kunden ausgeführt
Foto: Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks



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