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Altanschließer am Zug
Stadtverordnete müssen Satzung beschließen

Forst (bw). Derzeit bereitet die Stadtverwaltung die Beitragserhebung von Altanschließern für alle Forster Grundstückseigentümer vor. Dabei handelt es sich um Abgaben für Anschlüsse an das Abwassernetz, die vor dem 3. Oktober 1990 erfolgten. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage einschlägiger Gerichtsurteile, die durch Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichtes rechtlich gestützt sind.
Zur Zeit werden alle Flächen aufgenommen und die nach 1990 entstandenen Kosten berechnet. „Ziel ist es, den Stadtverordneten am 30. November sowohl Satzung als auch Kalkulationen vorzulegen“, so Verwaltungsvorstand Heike Baerwald. Nach der amtlichen Veröffentlichung des Stadtverordnetenbeschlusses werden
die Grundstückseigentümer benachrichtigt und es erfolgen die notwendigen Anhörungen dazu.
„Das bedeutet, dass Bescheide über zu erhebende Beiträge sowieso erst nach Inkrafttreten der durch die Stadtverordneten beschlossenen Satzung, also frühestens zum Jahresende, an die Grundstückseigentümer verschickt werden können“, ergänzt Heike Baerwald. Die Stadtverwaltung geht dabei davon aus, dass sich Härtefälle dann bereits im Vorfeld klären lassen. Fest steht, dass die Kommunalaufsicht die Kommunen verpflichtet, eine Beitragssatzung für Altanschließer durch die Stadtverordnetenversammlung beschließen zu lassen.

 

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