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Webschulbrand: Anklage gegen zwei Dachdecker
Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen fahrlässiger Brandstiftung

Cottbus (mk). Ein strafrechtliches Verfahren ist gegen zwei Dachdecker vom Amtsgericht Cottbus eingeleitet worden. Den Handwerkern wird im Falle des Brandes in der Webschule, die am 30. Dezember 2010 in Flammen aufging, fahrlässige Brandstiftung vorgeworfen. Wie Michael Höhr, Richter und Pressesprecher des Amtsgerichtes sagt, kamen Brandermittler des Landeskriminalamtes zu dem Ergebnis, dass die zwei Männer die erforderliche Sorgfalt bei ihrer Arbeit nicht beachtet haben. Demnach hätten die Dachdecker regelmäßig prüfen müssen, ob durch ihre Arbeiten Schwel- und Glimmbrände entstehen. Dem Ergebnis des Gutachtens des Landeskriminalamtes steht jedoch ein zweites entgegen, welches die Dachdeckerfirma selbst in Auftrag gegeben hat. Dieses kam zu dem Ergebnis, dass nicht die Dachdeckerarbeiten, sondern ein Elektrogerät den Brand ausgelöst haben soll.


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