Folgen: aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Rückzahlung im Sanierungsgebiet
Stadt muss Bodenwertsteigerungen den Anliegern in Rechnung stellen /
Erste Bescheide 2014

Guben (ha). Die Stadt befindet sich im 18. Jahr des Sanierungsgebietes „Stadtzentrum“. Für die umfangreichen Sanierungen von Straßen, Wegen, Plätzen und Gebäuden, die größtenteils, meist zu zwei Dritteln, mit Fördermitteln des Landes und des Bundes finanziert wurden, werden in Kürze die Anlieger zur Kasse gebeten. Die Stadt ist verpflichtet, einen Teil des gestiegenen Bodenwertes abzuschöpfen. Rund 26 Millionen Euro sind bisher in das Stadtzentrum geflossen. Mit dem Abschluss der Sanierung will das Land seinen Anteil zurück.
Für die Berechnung der Beträge gibt es ein dichtes Netz auf einer Bodenrichtwertkarte. Nach Baudichte, Abstand zum Kerngebiet, Wohn- oder Mischgebiet und weiteren Merkmalen werden die Bodenwerte ermittelt.
So ist beispielsweise der Bodenwert in der Alten Poststraße von 40 auf 45 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Bei einem Grundstück von 760 Quadratmetern ergibt das einen Rechnungsbetrag von 3800 Euro. Im Mischgebiet, Berliner Straße, stieg der Bodenwert um acht Euro, bei beispielsweise 700 Quadratmeter Eigentumsfläche ergibt das 5600 Euro.
Die Betroffenen können aber auch sparen. So sind Eigenleistungen anrechenbar. Und wer sich um eine vorzeitige Ablösung kümmert, kann einen zehnprozentigen Bonus herausholen. Außerdem können die Gelder dann in Guben wieder für den Stadtumbau verwendet werden. Ansonsten klingeln die Kassen in Potsdam.
Das Sanierungsende für das Stadtzentrum ist in der Stadt derzeit auf 2014 festgelegt, danach müssen die Bescheide zugestellt werden. Alternativ könnte Guben das Sanierungsende bis 2017 hinauszögern und so den Bonus für die Anlieger sichern. Bundesweit nutzen rund 80 Prozent der Anlieger die vorzeitige Ablösung, um die Beträge zu mindern und die Gelder im Ort investiert zu wissen.


zurück...