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Osterfeuer anmelden
Neue Richtlinie für Anzünden von Feuer

Spremberg (MB). Wie in den vergangenen Jahren werden auch in diesem Jahr im Stadtgebiet von Spremberg im Rahmen der Brauchtumspflege am Osterwochenende Osterfeuer angezündet.
Durch den Landkreis Spree-Neiße wurde, um eine einheitliche Verfahrensweise im Landkreis zu gewährleisten, eine Richtlinie erarbeitet, welche die sicherheitsrelevanten Belange der Polizei, des Brandschutzes, des Rettungsdienstes und der Forstverwaltung im erforderlichen Maße berücksichtigt. Im Einzelfall werden, den örtlichen Gegebenheiten entsprechend, weitere Sicherheitsbestimmungen festgelegt.
Grundsätzlich bedarf jedes Osterfeuer einer Ausnahmegenehmigung der örtlichen Ordnungsbehörde. Diese Ausnahmegenehmigung ist rechtzeitig, spätestens bis zum 9. März beim Fachbereich Sicherheit, Ordnung und Bürgerservice (FB 32) der Stadt Spremberg zu beantragen. Bei der Beantragung ist zu beachten, dass die Person des Antragstellers eindeutig bezeichnet ist. Anträge liegen im FB 32 (Bürgerbüro oder Rathaus, Zimmer 208) der Stadt Spremberg bereit. Dem Antrag ist ein Lageplan beizufügen, aus welchem der Abbrennort eindeutig hervorgeht. Des Weiteren ist durch den Grundstücks-
eigentümer eine Einverständniserklärung zur Nutzung der Flächen zum Zweck der Durchführung eines Osterfeuers abzugeben.

 

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