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Lausitz-FDP stellt Kreisverwaltung infrage
Liberale wollen die Struktur umstülpen / Landrat rät vom Weg zur Kleinstaaterei ab

Region (H., mk). Die Lausitz-FDP, bisher als Fusions-Vorreiter aufgefallen (Cottbus und Spree-Neiße schlossen sich partei­intern schon vor Jahren zusammen), wollen auf ihrem Kreisparteitag am 24. März die Verwaltungsstruktur komplett infrage stellen.
„Wozu braucht der Lausitzer einen Kreistag? Wozu eine Kreisverwaltung?“, fragt Kreisvorsitzender und Landtagsabgeordneter Jens Lipsdorf provokativ. „Lassen wir doch die Kreisumlage und die Verantwortung direkt in den Gemeinden. Dann kommt das Geld den Orten und den Menschen zugute“, überlegt der Reformer laut. Ob dieser Ansatz unter den 120 Liberalen des Lausitz-Kreises mehrheitsfähig ist, muss sich zeigen. Lipsdorf: „Im Zuge der EU-Gesetzgebung bleiben in mittleren Ebenen sowieso kaum noch Kompetenzen.“
Der Landrat Harald Altekrüger reagiert so auf diesen Vorstoß: „Zukünftig kann es nicht heißen, zurück zur „Kleinstaaterei, sondern hin zu mehr Effizienz.“
Der Landrat verweist darauf, dass der jetzt bestrittene Weg zwischen Cottbus und dem Landkreis Spree-Neiße zu mehr Kooperation der richtige Weg sei. Ob größere Kreise die Lösung unserer Finanzprobleme sind, wage ich zu bezweifeln.“ Bezüglich der von Jens Lipsdorf aufgeworfenen Frage nach dem Sinn und den Aufgaben einer Kreisverwaltung wird erklärt, dass der Landkreis Aufgaben habe, die die Leistungsfähigkeit der Gemeinden und Ämter übersteigen oder die das gesamte Kreisgebiet betreffen. Beispiele sind der Bau und die Unterhaltung von Kreisstraßen, die Abfallwirtschaft, die Einrichtung von Rettungsleitstellen oder die Verantwortung für den Brand- und Katastrophenschutz, das Gesundheitswesen, die Lebensmittelüberwachung, die Tierseuchenbekämpfung, der Tierschutz, das Führerscheinwesen oder die Kraftfahrzeug-Zulassung.
Im Rahmen der kommunalen Daseinsvorsorge ist der Landkreis auch Träger der Musikschule, des Museums und der Bibliothek. Auch die Wirtschaftsförderung im Kreisgebiet zählt zu den wichtigen Arbeitsbereichen.
Der Landkreis ist Aufgabenträger für den öffentlichen
Personennahverkehr und ist Träger der berufsbildenden Schulen. Der überwiegende Teil der Aufgaben wird den Landkreisen durch Gesetz übertragen. Zu diesen Pflichtaufgaben gehören auch die örtliche Sozialhilfe, Jugendhilfe, Bauaufsicht oder die Straßenverkehrszulassung.
Zum Teil sind die Landkreise zur Unterhaltung bestimmter Einrichtungen verpflichtet, wie der Berufsschulen.
Hintergrund: Im Jahr 1753 wurden mit der Gründung der Kreise Altena und Hamm (Westfalen) die ersten Landkreise in unserem heutigen Sinne gebildet. Die Kreise in der Provinz Brandenburg wurden 1816/18 gebildet.

 

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