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Stadtverordnete reagieren auf Gerichtsurteil

Guben (MB). In einer Sondersitzung haben die Stadtverordneten am Dienstag auf Antrag von drei Fraktionen das weitere Verfahren im Umgang mit Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner diskutiert. Eingeladen war der durch die Stadt beauftragte Rechtsanwalt Erasmus Hardtmann. Im Ergebnis der Beratung hat die Stadtverordnetenversammlung Guben beschlossen, dass die Entscheidung, dem Bürgermeister das Ausüben seiner Dienstgeschäfte zu untersagen, nicht aufgehoben wird. Und die Stadt wird Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Cottbus einlegen. Der Rechtsanwalt Erasmus Hardtmann wurde mit der weiteren Vertretung beauftragt.
Die Beschwerde wird nunmehr beim Verwaltungsgericht Cottbus fristgerecht eingelegt sowie noch in dieser Woche gegenüber dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg begründet. Hierbei werden auch die Ergebnisse der geführten Diskussion berücksichtigt.
Eine Motivation für diesen Beschluss zur Beschwerde war unter anderem auch die Tatsache, dass durch eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes zu klären sein wird, wie die Rechtslage dahingehend, wer Verwaltungsakte gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten zu unterzeichnen hat, in zukünftigen, ähnlich gelagerten Fällen im ganzen Land zu bewerten sein wird.
Mit Befremden reagierte der FDP-Landtagsabgeordnete Jens Lipsdorf auf die Vorgänge und fordert die Stadtverordneten zur Fairness auf. „Wem kein strafrechtlich relevantes Verhalten nachgewiesen werden kann, ist unschuldig. Es ist erstaunlich, dass es aus reinen Vermutungen und Verdächtigungen heraus in Brandenburg möglich ist, einen Bürgermeister zu suspendieren und seiner Person Schaden zuzufügen. Das mutet in der Tat seltsam an und hat ­einen bittersüßen Beigeschmack“, sagt Lipsdorf. Er fordert, zuerst die Ergebnisse der Untersuchungen gegen Klaus-Dieter Hübner abzuwarten.

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