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SVV-Beschluss ist unwirksam

Guben (ha). Das Verwaltungsgericht Cottbus hat den
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung mit der vorläufigen Dienstenthebung von Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner für rechtswidrig erklärt und mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Damit kann der Bürgermeister sein Amt wieder antreten. Jedoch ist er noch bis Mittwoch krankgeschrieben. Es ist damit zu rechnen, dass die Abgeordneten sich in der Stadtverordnetenversammlung am Mittwoch mit dem Urteil beschäftigen werden.
Das Gericht wies darauf hin, dass die Stadtverordnetenversammlung schon bei Erlass der Dienstenthebung schwere Formfehler begangen hat. In der Sache selbst hat das Gericht nicht entschieden. Zu den Korruptionsvorwürfen teilen Hübners Anwälte mit, dass die Stadt unter Bürgermeister Hübner ein Vergabemanagement einführte, das gewährleistet, dass Aufträge von mehreren Stellen geprüft, bevor sie erteilt werden.

Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner darf seinen Job weiter ausüben, entschied jetzt das Verwaltungsgericht Cottbus
Foto: CGA-Archiv

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