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Stadt arbeitet auch ohne Bürgermeister
Klaus-Dieter Hübner suspendiert / Landrat muss SVV-Beschluss bestätigen /
Keine Verurteilung

Guben (ha). In nichtöffentlicher Sondersitzung haben die Gubener Stadtverordneten dem Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner mit sofortiger Wirkung die Dienstgeschäfte untersagt. Das Verbot gilt für maximal drei Monate, sofern es nicht von Landrat Harald Altekrüger kassiert wird. Damit konnten die Abgeordneten nicht der schriftlichen Argumentation des Bürgermeisters folgen, der sich gegen die staatsanwaltlichen Vorwürfe ausgesprochen hatte. Um Schaden von der Stadt abzuwenden, wurde Klaus-Dieter Hübner nun beurlaubt. Als Vorverurteilung sei diese Entscheidung jedoch keinesfalls zu werten, war erneut aus Abgeordnetenkreisen zu vernehmen.
Die städtischen Geschäfte werden nun weiterhin vom stellvertretenden Bürgermeister, Fred Mahro, geleitet. „Auch wenn der Bürgermeister fehlt, darf es keinen Verzug bei städtischen Entscheidungen geben. In den letzten Wochen, in denen Herr Hübner krank geschrieben war, haben wir viel geschafft. Der Haushalt ist bestätigt, das Stadtumbaukonzept verabschiedet. Nun stehen weitere wichtige Entscheidungen an, die am 7. Dezember in der SVV behandelt werden. Zum einen die Konzessionsvergabe für Strom und Gas - also wer wird im Stadtgebiet Strom- und Gasanlagen betreuen. Zum anderen arbeiten wir mit Hochdruck am Haushalt für 2012. Da gab es diese Woche eine rathausinterne Klausur mit allen Fachbereichen, denn das Defizit ist noch zu hoch“, so Fred Mahro. Wichtig sei auch, dass der „Grüne Pfad“ winterfest gemacht wird, damit im Frühjahr nahtlos weitergebaut werden kann.
Klaus-Dieter Hübner hat seine zweite Operation gut überstanden und ist auf dem Wege der Erholung.

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