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Ausmaß verkannt: Abgeordnete entschuldigen sich
Erklärung der Fraktionen CDU, Frauenliste und FDP zur
„Cottbuser Altanschließerproblematik“

Cottbus (h). Die Fraktion CDU, Frauenliste Cottbus und FDP fordern die Stadtverwaltung auf, ab sofort die Beitragsbescheidung für Altanschließer bis zum 31. Oktober 2011 zu stoppen. Dazu haben sie diese Woche eine gemeinsame Erklärung verbreitet. Ihr Vorschlag lautet, die Arbeitsgruppe „Altanschließer“ zu reaktivieren. Je Fraktion sollte darin ein Mitglied arbeiten, außerdem je ein Vertreter vom Haus- und Grundeigentümerverein und der Bürgerinitiative Altanschließerproblematik.
Ziel soll eine für alle Betroffenen zumutbare Lösung in der Altanschließer-Problematik sein. Es heißt in der Erklärung: „Dabei wird ausdrücklich darauf verwiesen, dass es der § 8, Abs. 4a KAG den Aufgabenträgern ermöglicht, die alt angeschlossenen Grundstücke mit geringeren Beiträgen zu belasten als neu angeschlossene Grundstücke (verminderte Herstellungsbeiträge).“
Im Rahmen der AG „Altanschließer“ sollen, so die Idee, „alle offenen rechtlichen und materiellen (kalkulatorischen) Fragen zu der Beitragserhebung geklärt“ werden.
Es ist, so die wachsende Einsicht, beim großen öffentlichen Geldeinnehmen etwas schief gelaufen. SPD, LINKE und AUB wollen davon nichts wissen, aber die Erklärung von CDU, Frauenliste und FDP wird deutlich: „Die Mitglieder der Fraktionen von CDU, Frauenliste Cottbus und FDP möchten sich bei den betroffenen Eigentümern von Wohn- und Geschäftsgrundstücken sowie von Wohnungen entschuldigen, dass sie im Rahmen der Informationen der Stadtverwaltung im ersten Halbjahr 2010 an die Stadtverordneten (Eine Anlage über die Informationsfolge ist beigefügt, d. Red.) die tatsächlichen Einzelbelastungen für private und gewerbliche Grundstückseigentümer nicht im vollen Umfang erkannt haben. Gleiches gilt für die dem lokalen Wirtschaftskreislauf entzogenen Mittel in hoher zweistelliger Millionenhöhe“. Marion Hadzik und Matthias M. Schulze haben für die Fraktionen unterschrieben.
„Es geht“, so erläutert Dr. Wolfgang Bialas (CDU), „also nicht um einen Vorwurf gegenüber der Verwaltung, sondern um Selbstkritik der Abgeordneten.“ Nach dieser Einsicht gelte es aber umso verantwortungsbewusster zu handeln. Bialas kritisiert daher scharf die Position im Hauptausschuss in dieser Woche: „Die Verwaltung hält ohne einen Millimeter Bewegung am laufenden Verfahren fest, unterstützt durch die Fraktionen SPD und DIE LINKE. Über den Petitionsausschuss hinaus sehen die Rathaushandelnden keinen Bedarf einer Abstimmung mit Vertretern der Bürgerinitiativen bzw. dem Haus- und Grund-Verband.“
Dazu kam ein aktueller interessanter Aspekt. Ordnungsdezernent Nicht (Linke) hat gegenüber der FDP auf die Frage, ob es vor 1990 Bescheidungen durch die Stadt Cottbus gab, mit klarem Nein geantwortet. Es habe zuvor keine kommunale Selbstverwaltung und auch keine Kommunalabgabengesetze gegeben.
Das ist falsch. Bialas: „Ich habe dem OB als Gegenbeweis die Kopie eines Erschließungsbescheids an Tischlermeister Max Bialas aus dem Jahr 1942 übergeben.“ Die Sache ist pikant, weil ein Beitrag für eine Erschließung als Äquivalent für ein Grundstücksvorteil (Wertverbesserung) nur einmal verlangt werden kann, ein zweiter Beitrag könnte nur ein Verbesserungs- oder ein Ausbaubeitrag sein. „Diese Meinung teilt Herr Nicht kein bißchen,“ bedauert der CDU-Stadtverordnete. „Für ihn beginnt die Betrachtung erst ab 1990, und er hält seinen Weg für den einzig rechtlich sicheren.“
Die Rundschreiben des Innenministeriums wirken da lockerer; sie sehen auch die Option geminderten Herstellungsaufwandes vor, wie das dann auch in einigen brandenburgischen Gemeinden und Verbänden praktiziert wird. „Das wird in Cottbus einfach nicht zur Kenntnis genommen“, kritisiert Dr. Wolfgang Bialas.

Dr. Bialas, CDU-Stadtverordneter:
Es gab sogar 1942 schon solche
Bescheide
Foto: Hnr



Bescheid von 1942, der auf bürgerlichem Kommunalabgabengesetz von 1893 basiert. 3.761,72 Reichsmark sind gezahlt worden. Wie immer das zu bewerten ist; Fakt bleibt: Es gab, wie hier zweifelsfrei bewiesen, Bescheidungen vor 1990

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