Cottbus
/ Region (DB). Während der Cottbuser Kundgebung
gegen die Altanschließer-Bescheide am Montag trugen ähnlich
Betroffene aus Sonnewalde ihre Erfahrungen vor. Dort hat sich
schon 2011 eine Initiative gegen Willkür, mangelnde
Transparenz und Bestrafung der Bürger gebildet und
es schlossen sich Prozeßgemeinschaften zusammen.
Aktuell dazu informiert der Cottbuser Rechtsanwalt Peter Göpfert:
Ende Juli 2011 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus über
die Rechtmäßigkeit einer Zahlungsaufforderung zu entscheiden,
mit welchem der Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz
(WAV) einen Grundstückseigentümer aus Doberlug-Kirchhain
einen Kanalanschlussbeitrages in Höhe von mehr als 5.500
Euro abforderte. Der Grundstückseigentümer nahm die
Höhe des Beitrags fassungslos zur Kenntnis, aber sein Widerspruch
blieb erfolglos.
Der Betroffene beauftrage die Cottbuser Rechtsanwaltskanzlei Peter
Göpfert und Kollegen mit der Prüfung des Sachverhalts.
Gemeinsam wurde entschieden, gegen den Bescheid Klage zu erheben.
Der Anwalt hierzu: Das Verwaltungsgericht Cottbus entschied
unter dem Aktenzeichen VG 6 K 203/10 per Gerichtsbescheid zu Gunsten
des Grundstückseigentümers und hob den rechtswidrigen
Beitragsbescheid auf. Zur Begründung führte das Gericht
aus, dass die Kanalanschlussbeitragssatzung, auf welche der Verband
seinen Bescheid stützte, unwirksam ist. Insbesondere seien
die Regelungen der Satzung zum Beitragsmaßstab unwirksam.
Nach der Satzung wird der Beitrag in Gebieten ohne Bebauungsplan
lediglich nach der tatsächlichen Grundstücksnutzung
bemessen, während sich der Beitragsmaßstab bei Grundstücken
im Geltungsbereich einen Bebauungsplan nach der im Plan festgelegten
Nutzung richte. Damit, so die Cottbuser Verwaltungsrichter, werden
einige Grundstückseigentümer ohne sachlichen Grund privilegiert.
Eine solche Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig.
Jedoch gibt das Gericht zu erkennen, dass eine Heranziehung der
Grundstückseigentümer zur Beitragszahlung auf?Grundlage
der derzeit geltenden Kanalsatzung nicht rechtens ist. Betroffenen
Grundstückseigentümern - nicht nur in Doberlug-Kirchhain
und Umland - rät Anwalt Peter Göpfert, unbedingt
innerhalb eines Monats Widerspruch gegen Beitragsbescheide einzulegen.
Am hilfreichsten sei der unverzügliche Weg zu einem im Verwaltungsrecht
tätigen Rechtsanwalt.
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Hunderte
Cottbuser demonstrierten gegen Altanschließer-Bescheide
und nutzen
Erfahrungen einer Bürgerinitiative aus Sonnewalde Hnr.
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