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Gericht hob rechtswidrig erkannten Bescheid auf
Sonnewalder Widerspruch hatte schon Erfolg

Cottbus / Region (DB). Während der Cottbuser Kundgebung gegen die Altanschließer-Bescheide am Montag trugen ähnlich Betroffene aus Sonnewalde ihre Erfahrungen vor. Dort hat sich schon 2011 eine Initiative gegen „Willkür, mangelnde Transparenz und Bestrafung der Bürger“ gebildet und es schlossen sich Prozeßgemeinschaften zusammen.
Aktuell dazu informiert der Cottbuser Rechtsanwalt Peter Göpfert: „Ende Juli 2011 hatte das Verwaltungsgericht Cottbus über die Rechtmäßigkeit einer Zahlungsaufforderung zu entscheiden, mit welchem der Wasser- und Abwasserverband Westniederlausitz (WAV) einen Grundstückseigentümer aus Doberlug-Kirchhain einen Kanalanschlussbeitrages in Höhe von mehr als 5.500 Euro abforderte. Der Grundstückseigentümer nahm die Höhe des Beitrags fassungslos zur Kenntnis, aber sein Widerspruch blieb erfolglos.“
Der Betroffene beauftrage die Cottbuser Rechtsanwaltskanzlei Peter Göpfert und Kollegen mit der Prüfung des Sachverhalts. Gemeinsam wurde entschieden, gegen den Bescheid Klage zu erheben.
Der Anwalt hierzu: „Das Verwaltungsgericht Cottbus entschied unter dem Aktenzeichen VG 6 K 203/10 per Gerichtsbescheid zu Gunsten des Grundstückseigentümers und hob den rechtswidrigen Beitragsbescheid auf. Zur Begründung führte das Gericht aus, dass die Kanalanschlussbeitragssatzung, auf welche der Verband seinen Bescheid stützte, unwirksam ist. Insbesondere seien die Regelungen der Satzung zum Beitragsmaßstab unwirksam. Nach der Satzung wird der Beitrag in Gebieten ohne Bebauungsplan lediglich nach der tatsächlichen Grundstücksnutzung bemessen, während sich der Beitragsmaßstab bei Grundstücken im Geltungsbereich einen Bebauungsplan nach der im Plan festgelegten Nutzung richte. Damit, so die Cottbuser Verwaltungsrichter, werden einige Grundstückseigentümer ohne sachlichen Grund privilegiert. Eine solche Ungleichbehandlung sei nicht gerechtfertigt.
Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts ist zwar noch nicht rechtskräftig. Jedoch gibt das Gericht zu erkennen, dass eine Heranziehung der Grundstückseigentümer zur Beitragszahlung auf?Grundlage der derzeit geltenden Kanalsatzung nicht rechtens ist. Betroffenen Grundstückseigentümern - nicht nur in Doberlug-Kirchhain und Umland - rät Anwalt Peter Göpfert, „unbedingt innerhalb eines Monats Widerspruch gegen Beitragsbescheide einzulegen.“ Am hilfreichsten sei der unverzügliche Weg zu einem im Verwaltungsrecht tätigen Rechtsanwalt.

Hunderte Cottbuser demonstrierten gegen Altanschließer-Bescheide und nutzen
Erfahrungen einer Bürgerinitiative aus Sonnewalde
Hnr.

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