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Brücke nach Gubin ist kein Schwarzbau
Polnische Behörde entlastet Klaus-Dieter Hübner

Guben (MB). Die Kreisbauaufsichtsbehörde in Krosno Odrzanskie hat dem Gubener Bürgermeister Klaus-Dieter Hübner jetzt mitgeteilt, dass das Verfahren gegen ihn eingestellt wird. Dem Bürgermeister wurde unterstellt, die Fußgängerbrücke zwischen Guben und der Gubiner Theaterinsel als Schwarzbau errichtet zu haben.
Die Behörde ist zu der Auffassung gelangt, dass das polnische Baurecht in dieser Angelegenheit keine Anwendung findet. Die Stadt Guben hatte schon mehrmals darauf hingewiesen, dass hier nur das deutsche Baurecht gilt. Die Brücke ist vielmehr Gegenstand des Abkommens über den Bau und die Erhaltung von Grenzbrücken zwischen den Regierungen in Polen und Deutschland. Im Rahmen dieses Abkommens hatte sich die deutsche Seite zum Bau der Grenzbrücke über die Neiße verpflichtet, die polnische Seite hingegen hat sich zum Unterhalt der Brücke verpflichtet.
Der Kreisbauaufsichtsinspektor von Krosno Odrzanskie hatte am 11. Oktober 2007 ein Ver-fahren gegen Klaus-Dieter Hübner eingeleitet, weil der Bau der Brücke angeblich ohne Baugenehmigung durchgeführt wurde. Die Brücke wurde am 21. Dezember 2007 feierlich eingeweiht und Polen im Schengen-Raum begrüßt.

Die Fußgängerbrücke bei der Einweihungs-feier am 21. Dezember 2007 Foto: CGA

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