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ALG II Satz abgeändert
Bundestag Beschluss findet ab 1. Juli Anwendung

Forst (MB). Für Empfänger von Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende tritt am 1. Juli die vom Bundestag beschlossene Regelsatzänderung in Kraft. Mit dieser Änderung werden die Regelsätze an die Entwicklung des Rentenwertes angepasst. Der aktuelle Rentenwert wird um einen Anpassungsfaktor von 2,41 Prozent erhöht. Damit beträgt die monatliche Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II ab 1. Juli: für allein stehende oder erziehende Personen oder deren Partner minderjährig ist, 359 Euro und für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft 287 Euro.

 
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