aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Woidke: „Wenn es Vattenfall nicht tut, tun’s andere“
Interesse an CO2-Verpressungsrechten wächst auch jenseits der Braunkohle-Industrie

Region (gg). Das Bundeskabinett hat diese Woche den Gesetzentwurf für ein CCS-Gesetz auf den Weg gebracht. Zwar muss es in Bundestag und Bundesrat noch diskutiert und beschlossen werden, erleichtert aber gibt sich Brandenburgs Umweltminister Dr. Dietmar Woidke (SPD) angesichts der Signalwirkung für Investitionen in Erkundungsbohrungen bei Beeskow und Neutrebbin, die Vattenfall vor wenigen Tagen angekündigt hatte. DIE Heimatzeitung sprach mit ihm darüber.
Ist die Zeit bis zur geplanten Inbetriebnahme des Pilotkraftwerks in Jänschwalde 2015 ausreichend genug, um wirkliche Sicherheit ins Verfahren zu bekommen?
D. Woidke:
Die Zeit drängt. Andererseits ist durch Versuche in Ketzin die Sicherheit der Verpressung von CO2 jetzt schon gut erkundet. Anders als bei Erdgas handelt es sich ja nicht um einen hochexplosiven Stoff. Vielmehr geht es darum, einen Austritt in die Athmosphäre aus ökologischer Sicht möglichst zu verhindern. Im Rahmen der Gesetzesfassung geht es deshalb vor allem um Haftungsfragen, Fragen der Zuständigkeit von Behörden und um Fragen des Bergrechts.
Letzeres ist heiß umworben?
Tatsächlich gibt es großes Interesse, beispielsweise auch aus der Hüttenindustrie, sich die Rechte am Verpressen von CO2 zu sichern. Man rechnet damit, dass man irgendwann damit Geld verdienen kann. Deshalb ist es wichtig, dass das Landesbergamt bald alle Gesetzesmittel in der Hand hat, um die Vattenfall-Probebohrungen in Brandenburg zu genehmigen. Die Strompreise werden künftig nur bezahlbar bleiben, wenn die Erzeugerkette bei der Lausitzer Kohleverstromung von vorn bis hinten in einer Hand bleibt. Wenn also nicht Vattenfall die Verpressung erkundet, werden es andere tun. Die Chancen stehen gut, wenn es das Gesetz vor dem Bundestagswahlkampf durch die Gremien schafft.
Welche Mindststandards erwarten Sie vom neuen CCS-Gesetz?
Ich bin dafür, die Mindesthaftungszeit des Unternehmens für die Verpressungen bei 30 Jahren festzuschreiben. So sieht es der Entwurf vor. Danke für das Gespräch.



Dr. Dietmar Woidke: „Das CCS-Gesetz füllt eine Lücke, und macht Brandenburg endlich handlungsfähig

zurück...