aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Angeln mit Mitgliedsausweis möglich
Ab 1. April neue Regelung für LAV-Mitglieder in Burg und Umgebung

Region (MB). Zwischen der Gemeinschaft der wendisch/ sorbischen Spreewaldfischer Burg und Umgebung e.V. und dem Landesanglerverband Brandenburg wurde vereinbart, dass Mitglieder des Landesanglerverbandes mit ihrer Jahresbeitragsmarke in den Gewässern der Gemeinschaft ab 1. April dieses Jahres angeln dürfen. Diese Vereinbarung gilt vorerst für fünf Jahre. Da eine ähnliche Vereinbarung mit den Lübbenauer Spreewaldfischern bereits seit Beginn des Jahres in Kraft ist, können nunmehr die DAV-Mitglieder die Spreewaldfließgewässer der Spreewaldfischer ab Gemarkungsgrenze Skadow bis zum Stadtwehr Lübben unter Beachtung der im Kernbereich des Biosphärenreservates bestehenden einschränkenden Regelungen beangeln. Mitzuführen sind wie auch bei den DAV-Gewässern vorgeschrieben, Fangbelege, die dann mit den eingetragenen Fängen zum Jahresende abgegeben werden. Für den Bereich der Spreewaldfischer Burg und Umgebung e.V. ist auf den Fangbelegen die Gewässernummer VC 03001 einzutragen.
Für das Angeln in den Spreewaldfließgewässern gelten die bisherigen Bedingungen auch weiterhin. Mit dieser Vereinbarung wird die Zusammenarbeit zwischen Fischern und Anglern gefördert.

 

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