aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Soziale Dienste mobil:
Damit Hilfe auch auf die Dörfer kommt
Millionenaufwand für die Fürsorge im Landkreis
Spitzenanteil des Ehrenamtes mit über 40 Prozent

Spree-Neiße (MB/gg). Ein dicker Posten im derzeit diskutierten Haushalt des Landkreises Spree-Neiße ist die mobile soziale Fürsorge. Zur Finanzierung der ambulanten sozialen Dienste hat der Landkreis im vergangenen Jahr 887?000 Euro ausgegeben. Durch das Land Brandenburg wurden zusätzlich 137?000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Geld macht möglich, dass auf dem Lande 16 Seniorenbegegnungsstätten arbeiten können, Demenzkranke betreut und Familien und Kinder bei sozialen Problemen in gut einem Dutzend Beratungsstellen Hilfe finden. Von der Sucht- bis zur Schuldnerberatung.
Verschiedenen Träger haben für insgesamt 69 unterschiedliche Maßnahmen Zuwendungen in Höhe von 930?000 Euro für diesen Aufgabenbereich erhalten.
Doch nicht alles hängt am Geld, erklärt Kreis-Sozialdezernent Hermann Kostrewa: „Uns hat gefreut, dass der Landkreis bei der vom Prognos-Institut durchgeführten bundesweiten Studie zum Thema ehrenamtliches Engagement im regionalen Vergleich sehr positiv abgeschnitten hat.“ Mit einem Anteil von über 40 Prozent ehrenamtlich engagierter Bürger belegte der Landkreis Spree-Neiße in Brandenburg den Spitzenplatz. „Mit der Förderung der sozialen Dienste schafft der Landkreis eine wichtige Voraussetzung für die Wahrnehmung der vielfältigen Aufgaben der Verbände und sozialen Träger. Sowohl im Haupt- als auch im Ehrenamt - ohne sie ginge nichts!“, sagte der Dezernent vor der anstehenden Haushaltsdiskussion. Nach den Planungen des Landkreises soll diese Förderung auch im Jahr 2009 auf dem bisherigen Niveau fortgesetzt werden. Vorbehaltlich der Bereitstellung der notwendigen Haushaltsmittel haben die Träger in den letzten Dezember-Tagen vorläufige Bewilligungsbescheide für insgesamt 65 Maßnahmen zur Absicherung der Arbeit im ersten Halbjahr 2009 erhalten.
Grundlage ist ein Beschluss des Kreistages von 2003, der die Förderung der ambulanten sozialen Dienste festschreibt.

 

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