aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Ich mach’ drei Kreuze
Kein Durchblick zur Wahl: Im Landkreis sind es sogar bis zu neun Stimmen,
die zu vergeben sind

Cottbus/Region (gg). Zur Kommunalwahl am 28. September werden zur Zeit die angeforderten Briefwahlunterlagen verschickt. Wer sie bekommt, sieht sich vor einem Stapel Papier sitzen. Was tun?
Zur Aufklärung sagt der Leiter des Wahlbüros Andreas Pohle
in Cottbus: „Zur Stadtverordnetenversammlung hat jeder wahlberechtigte Cottbuser drei Stimmen. Er kann sie alle einem Kandidaten oder auch verschiedenen Kandidaten in unterschiedlichenVorschlagslisten geben. Es dürfen nur nicht mehr als drei Kreuze gemacht werden, sonst wird der Wahlschein ungültig. Möglich ist es aber, nur ein oder zwei Kreuze zu machen.“ Die Einwohner in den elf eingemeindeten Ortsteilen von Döbbrick bis Groß Gaglow wählen außerdem die Ortsbeiräte. Hier sind noch einmal drei Stimmen abzugeben- nach den selben Regeln wie für die Wahl zur Stadtverordnetenversammlung. Wer gar nicht zurecht kommt, kann die Hilfe des Bürgeramtes im Technischen Rathaus in Anspruch nehmen.
Noch unübersichtlicher ist es im Landkreis. Hier müssen bis zu neun Kreuze gemacht werden. Drei Stimmen für die Abgeordneten des Kreistags - auch hier gelten die Regeln wie vorn beschrieben. Drei Stimmen erfordert nocheinmal die Wahl der Gemeindevertreter und mit drei weiteren werden Ortsbeiräte oder Ortsbürgermeister bestimmt. Auch hier helfen notfalls die Bürgerämter.

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