aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Offener Brief nicht nur, aber vor allem an den Verein Pro Spremberg e. V., betreffend die Erweiterung der Denkmalsanlage unterhalb des Bismarckturmes in Spremberg, auch zur Vorbereitung der Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung betreffs des Standortes der separaten Denkmalsanlage am 12.12.2007

Vorbemerkungen
Der Georgenbergsverein hatte nach Anfrage der Lausitzer Rundschau, in der es um den Offenen Brief des Vereins Pro Spremberg ging, erklärt, dass er in Erwiderung bzw. Ergänzung dieses Briefes des Vereins Pro Spremberg, betreffend die Erweiterung der Denkmalsanlage unterhalb des Bismarckturmes in Spremberg, zum gegebenen Zeitpunkt sich ebenfalls mit einem Offenen Brief zum Thema zu Wort melden würde.
Dieser Zeitpunkt ist nunmehr herangerückt, nachdem im Hauptausschuss am 26.11.2007 öffentlich in Vorbereitung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.07 das Thema behandelt wurde. Bis dahin galt ein nach unserer Auffassung berechtigter Beschluss, das Thema noch nicht öffentlich zu behandeln. Das galt auch für den Hauptausschuss am 08.10.07, in dessen Vorbereitung allen Fraktionen, allen Mitgliedern der SVV die notwendigen Unterlagen mit allen Details am 02.10.07 übermittelt worden waren. Von da an konnten sich diese mit dem Thema, aber für's erste eben nicht öffentlich, beschäftigen. Damit standen allen Fraktionen, bezogen auf die SVV am 12.12.07, wo eine wichtige erste Entscheidung auf der Tagesordnung steht, mehr als 2 Monate zur direkten Vorbereitung der eigenen Entscheidung zur Verfügung. Betont werden muss in diesem Zusammenhang, dass aufgrund eines Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2006 alle Fraktionen dahingehend informiert waren, dass nach Vorlage eines in Auftrag gegebenen Gutachtens, welches 2007 vorliegen sollte, was inzwischen passiert ist, die Entscheidung betreffs des Standortes zwischen zwei bereits bekannten Varianten und evtl. weiteren vom Planungsbüro noch vorgeschlagenen Varianten unverzüglich getroffen werden sollte.
Unbedingt muss darauf hingewiesen werden, dass insgesamt drei Entscheidungen zur neuen Denkmalsanlage zu treffen sind: die erste am 12.12.07 zum Standort, die zweite und dritte Entscheidung möglichst frühzeitig im neuen Jahr. Die zweite betrifft die äußere Form der Anlage, die dritte die inhaltliche Gestaltung der Gedenktafeln für die einzelnen Opfergruppen.
Grundsätzlich ist unser Verein von Anfang an, d. h. seit seiner Gründung 1996, der Auffassung, dass die Stadt Spremberg aller ihrer Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft im 20. Jahrhundert zu gedenken hat. Diese Auffassung wird bekanntlich auch von einer deutlichen Mehrheit der Stadtverordneten vertreten.
Es geht uns im folgenden nicht darum, ausführlich darzustellen, welche diesbezüglichen Aktivitäten unser Verein entwickelt hat. Wir haben es dabei immer begrüßt, wenn sich andere gesellschaftliche Kräfte, wie zuletzt der Verein Pro Spremberg, mit eingebracht haben, um die Verwirklichung dieser Zielstellung mit vorzubereiten. Für alle diese Aktivitäten bedanken wir uns. Wie der Verein Pro Spremberg, und sicher auch viele Bürger unserer Heimatstadt, sind wir der Meinung, dass das Gedenken an alle Opfergruppen nicht länger aufgeschoben werden darf, denn lange vor der ersten Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung am 29.03.2000 wurde das Thema immer wieder von den Stadtverordneten diskutiert. Wie bekannt, gab es dabei schon damals unterschiedliche Auffassungen. Es ist nunmehr, wie in der bürgerlichen Demokratie üblich, eine Entscheidung über eine Abstimmung im Parlament, in unserem Falle in der Stadtverordnetenversammlung, herbeizuführen.
Um allen interessierten Bürgern und Vereinen die Möglichkeit zu geben, sich ein Bild von der langen Entwicklung des sehr komplizierten Vorganges machen zu können, warum die Stadt aus rechtlichen Gründen nicht noch einmal von der Situation, betreffend den Beschluss vom 29.03.2000, ausgehen kann, stellen wir nachfolgend zusammenfassend dar, welche Entscheidungen bis zur Stunde seitens der Stadt vorliegen, d. h. welche Beschlüsse die Stadtverordneten gefasst haben, denn sie allein entscheiden zum Schluss als die von der Bevölkerung der Stadt gewählten Entscheidungsträger. Diese Verantwortung tragen alle Stadtverordneten, unabhängig davon, wie lange, wie oft und mit wem sie sich zum Thema beraten haben, auch unabhängig davon, welcher Partei sie angehören.
In diesem Zusammenhang führen wir auch an, wie jeweils der Landkreis als Untere Landesbehörde auf die Entscheidungen der Stadt reagiert hat.
Um es ganz klar herauszustellen: Der Landkreis Spree-Neiße trägt in Brandenburg allein als Untere Denkmalsschutzbehörde die Verantwortung als Genehmigungsbehörde.
Der Landkreis, wer immer ihn vertritt, hat bei Entscheidungen von erheblicher Bedeutung die Obere Landesbehörde, die Denkmalsfachbehörde, zwar zu beteiligen. Er braucht allerdings nicht deren Empfehlung, wenn sie von seiner Auffassung abweicht, zu berücksichtigen. Bei allen bisherigen Entscheidungen des Landkreises in unserer Angelegenheit stimmte er letztlich jedoch mit der Oberen Landesbehörde überein.


Zu den Anträgen der Stadt und den Reaktionen des Landkreises darauf

1. Stadt: 29.03.2000 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (einstimmig) zur Neugestaltung des Gedenkkomplexes unterhalb des Bismarckturmes auf dem Georgenberg in Spremberg.
Inhalt des Beschlusses:
Innerhalb der vorhandenen Denkmalsanlage werden Gedenktafeln für alle Opfergruppen ohne Namen angebracht, An der Vorderseite des Granitquaders wird eine Gedenktafel angebracht "Die Stadt Spremberg gedenkt aller ihrer Opfer von Krieg und Gewalt im 20. Jahrhundert".
Da eine Antwort auf den diesbezüglichen Antrag der Stadt an den Landkreis auf sich warten lässt und sie an einer raschen Umsetzung des Beschlusses interessiert ist, wird eine mündliche Anfrage an den Landkreis gerichtet, wann mit der Genehmigung zu rechnen ist. Von diesem wird darauf hingewiesen, dass vom Land, von der Denkmalsfachbehörde noch nicht die notwendige Empfehlung vorliegt.
Daraufhin suchen Stadt und Verein diese in Wünsdorf zweimal auf. Beim ersten Mal wird generell Zustimmung signalisiert mit dem Hinweis darauf, dass noch Details zu klären sind. Beim zweiten Mal wird eigenartigerweise erklärt, dass man als Landesbehörde dem Landkreis empfehlen würde, nicht zu genehmigen und einen evtl. Widerspruch der Stadt abzulehnen. Verwiesen wird darauf, dass die Stadt ja klagen könne.
Stadt und Verein wollen dies jedoch aus mehreren Gründen nicht. Die Stadt bemüht sich deshalb, mit dem Landkreis zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Es findet auch ein Ortstermin statt.

Kreis: 11.06.2003 Informationsschreiben an die Stadt - " . . . das Denkmal sollte in seiner bestehenden Form nicht verändert, sondern durch Ergänzungen fortgeschrieben werden."
D. h. die vorhandenen Bestandteile der Denkmalsanlage dürfen nicht verändert oder entfernt werden, es können jedoch Tafeln nach den Vorstellungen der Stadt und des Georgenbergsvereins an der Stützmauer und an der Rückseite des Granitquaders angebracht werden.

Zwischenbemerkung:
Die Stadtverordnetenversammlung ist mehrheitlich der Auffassung, dass erst nach der Kommunalwahl im September 2003 eine Beschlussfassung zum Thema durch die neue Stadtverordnetenversammlung erfolgen soll.
In der Stadt wird die Diskussion zum Thema im Jahre 2004 fortgesetzt, wobei festzustellen ist, dass es sehr unterschiedliche Auffassungen zur inhaltlichen Gestaltung der Gedenktafeln gibt. Schließlich wird Anfang 2005 von der Stadtverordnetenversammlung ein neuer Beschluss gefasst (s. unten).

2. Stadt: 23.02.2005 Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung entsprechend der Empfehlung der Denkmalsfachbehörde gemäß Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003 (siehe oben).

Inhalt des Beschlusses:
Der Beschluss vom 29.03.2000 wird aufgehoben. Die Stadt zieht ihren Antrag zur Neugestaltung des Gedenkkomplexes auf dem Georgenberg unterhalb des Bismarckturmes zurück und stellt einen neuen Antrag, bezugnehmend auf das Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003.

Inhalt des neuen Antrages:
Auf der dem Bismarckturm zugewandten Seite des Granitquaders werden eine Bronzetafel mit Namen von Opfern des Stalinismus angebracht, an der Stützmauer hinter dem Quader mittig eine Bronzetafel mit dem zentralen Motto "Die Stadt Spremberg gedenkt aller ihrer Opfer von Krieg und Gewalt im 20. Jahrhundert" sowie links und rechts von dieser Tafel Tafeln zum Gedenken an die übrigen Opfergruppen.

Kreis: 23.02.2005 Antwort auf die dem Landkreis vorab von der Stadt übermittelte Bitte (es handelt sich noch nicht um einen Antrag), die o. g. Beschlussvorlage einer fachlichen Prüfung zu unterziehen. Aufgrund einer Empfehlung des Landes wird von Seiten des Landkreises ein neuer Ortstermin für erforderlich gehalten.

24.03.2005 Schreiben des Landkreises an die Stadt (diese hatte inzwischen per 01.03.2005 der eigentlichen Antrag gestellt) mit der Aufforderung, weitere Unterlagen zum Antrag der Stadt nachzureichen (ohne Terminsetzung durch Landkreis).

03.06.2005 Überraschender Bescheid des Landkreises an die Stadt mit Zurückweisung des Antrages der Stadt vom 01.03.2005, da die Einreichung der Unterlagen nicht erfolgt sei.

3. Stadt: 23.06.2005 Widerspruch der Stadt beim Landkreis zum Bescheid des Landkreises vom 03.06.2005. Begründung: Im Schreiben des Landkreises vom 24.03.2005 wurde keine Frist zum Nachreichen der Unterlagen gesetzt.
Die angeforderten Unterlagen werden von der Stadt am 23.06.2005 ohne direkte Aufforderung an den Landkreis nachgereicht.

Kreis: 11.07.2005 Abhilfebescheid des Landkreises an die Stadt. Dem Widerspruch der Stadt wird damit stattgegeben. Damit liegt der Antrag der Stadt auf Genehmigung weiterhin beim Landkreis vor.
25.08.2005 Bescheid des Landkreises an die Stadt: Der Antrag der Stadt auf Genehmigung wird zurückgewiesen. Das Anbringen von zusätzlichen Tafeln würde das Erscheinungsbild der Gedenkstätte deutlich verändern und die Wirkung der Anlage beeinträchtigen. Diese Aussage steht im vollen Gegensatz zur im Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003 geäußerten Auffassung des Landkreises.

4. Stadt: 07.09.2005 Widerspruch der Stadt gegen den Bescheid des Landkreises vom 25.08.2005. Begründung: Die Aussage im Bescheid vom 25.08.2005 steht im vollen Gegensatz zur im Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003 geäußerten Auffassung des Landkreises.

Kreis: 11.11.2005 Widerspruchsbescheid des Landkreises an die Stadt: Der Widerspruch der Stadt vom 07.09.2005 wird zurückgewiesen. Das Schreiben des Landkreises vom 11.06.2003 wäre nicht verbindlich, da es sich nicht um einen Bescheid handelt.

5. Stadt: 14.12.2005 Beschluss der Stadtverordnetenversammlung: Die Stadt beschließt, auf eine Klage gegen den Widerspruchsbescheid des Landkreises zu verzichten und stattdessen eine weitere separate Gedenkstätte auf dem Georgenberg zu errichten. Die konkreten Einzelheiten zur Gestaltung dieser separaten Gedenkstätte werden nach entsprechender Vorbereitung zum frühestmöglichen Zeitpunkt von der SVV beschlossen. In der Aussprache zum Beschluss wird wiederholt darauf hingewiesen, dass man sich an den mehrfach geäußerten Empfehlungen von Seiten des Landes als auch des Landkreises, die neue Gedenkstätte solle sich in einem respektvollen Abstand von dem Gesamtgedenkkomplex (zu diesem gehören der sowjetische und deutsche Soldatenfriedhof, der Bismarckturm sowie die OdF-Gedenkstätte) befinden, orientieren müsse.

Nebenbemerkung:
In den betreffenden Rechtsvorschriften ist nicht definiert, was man unter einem respektvollen Abstand zu verstehen hat.

6. Stadt: 13.12.2006 Die Stadtverordnetenversammlung beschließt, die Planung einer separaten Denkmalsanlage und die Überplanung der vorhandenen sowjetischen Kriegsgräberstätte in Auftrag zu geben. In den Sitzungen des Hauptausschusses am 04.09.2006 sowie am 16.10.2006 wurde zuvor beschlossen, der SVV zu empfehlen, bei der Errichtung einer weiteren separaten Denkmalsanlage nur noch von 2 Varianten auszugehen. Den Fraktionsvorsitzenden war per 25.10.2006 der Entwurf der Beschlussvorlage übermittelt worden, um ggf. Vorschläge zu Änderungen bzw. Ergänzungen noch einbringen zu können. Davon wurde jedoch kein Gebrauch gemacht.
Von der Stadt wird daraufhin eine Voranfrage an den Landkreis (sowohl an das Bau- und Planungsamt als auch an die Untere Denkmalsschutzbehörde) gerichtet betreffend die Errichtung einer separaten Denkmalsanlage.

Kreis: 21.02.07 Informationsschreiben (kein Bescheid) der Unteren Denkmalsschutzbehörde an die Stadt: Die Variante D wird nach Abstimmung mit der Denkmalfachbehörde vom Landkreis befürwortet.
Bescheid vom 08.03.2007 der Unteren Bauaufsichtsbehörde an die Stadt: Die Errichtung einer separaten Denkmalsanlage am Standort D wird für bauplanungsrechtlich zulässig erklärt, die Errichtung am Standort C als nicht zulässig.

7. Stadt: 03.04.2007 Widerspruch gegen o. g. Bescheid des Landkreises vom 08.03.2007. Nach Auffassung der Stadt weisen die Standorte C und D die gleichen äußeren Voraussetzungen betreffs der Errichtung der separaten Denkmalsanlage auf.

Kreis: 12.04.2007 Widerspruchsbescheid an die Stadt.
Dem Widerspruch der Stadt vom 03.04.2007 wird stattgegeben. Bauplanungsrechtlich ist an beiden Standorten die Errichtung einer Denkmalsanlage zulässig.

Nachbemerkung:
Aufgrund dessen kann die Stadt eine Entscheidung zwischen den beiden nunmehr bauplanungsrechtlich gleichgestellten Varianten C und D treffen. Diese steht auf der Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2007.

gez.
Wochatz
Vorsitzender

zurück...