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Lakoma muss weichen
Letzte Instanz gilt / Naturschützer empört

Cottbus (GHZ). Für die Fortführung des Braunkohle-Tagebaus Cottbus-Nord dürfen die Lakomaer Teiche abgebaggert werden. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg am Mittwoch in zweiter und damit letzter Instanz. Läuft die Tagebauerschließung planmäßig, dann wird der Tagebau noch in diesem Jahr die südliche Kante des betroffenen Gebietes erreichen.
Naturschutzverbände, deren Eilantrag damit abgewiesen wurde, sprachen von einem schweren Rückschlag für den Europäischen Naturschutz. Sie wollen weitere Schritte prüfen.

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