aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Feuriges ist doch erlaubt
Klarstellung des Cottbuser Umweltamtes erfolgt

Cottbus (GHZ). Für die Stadt Cottbus gilt aus Gründen einer besonderen Feinstaubbelastung ein generelles Verbot für das Abbrennen von Holzfeuern im Freien. Dies gilt nach der Abfallkompost- und Verbrennungsverordnung v. 29.09.1994 und des Landesimmissionsschutzgesetzes weiterhin.
In einer Klarstellung des Cottbuser Umweltamtes werden aber folgende Ausnahmen benannt: Kleine Feuer in Terrassenöfen, Feuerkörben und ähnlichen Feuerstätten mit stückigem, trockenem, naturbelassenem Scheitholz. Auch das Grillen ist weiter gestattet.
Generell gilt dabei natürlich, dass es zu keiner übermäßigen Rauchbelästigung für die Nachbarschaft kommen darf.

 
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