aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Ein klärendes Gespräch erwartet

Zu den Äußerungen in dem öffentlichen Brief des ehemaligen Geschäftsführers der Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH, der in unserer letzten Ausgabe veröffentlich wurde, antwortete der Bürgermeister der Stadt, Dr. Klaus-Peter Schulze:
Sehr geehrter Herr Schmidt, zunächst möchte ich mein Bedauern zum Ausdruck bringen, dass der Vorgang durch eine
Indiskretion in Form der Weiterleitung der Einladung zur nichtöffentlichen Gesellschafterversammlung der Städtischen Werke Spremberg (Lausitz) GmbH (SWS) am 15.01.2007 an die Presse und damit bereits in diesem Stadium an die Öffentlichkeit gelangt ist. Es wurde deshalb Strafantrag gegen Unbekannt gestellt.

Ich hätte ein klärendes Gespräch Ihrerseits mit mir erwartet - und zwar spätestens im September 2005 - zu dem Sie mich wenigstens zu zwei Punkten informiert und die Ihrerseits beabsichtigte Behandlung im Aufsichtsrat der SWS angekündigt hätten. Dies ist leider nicht geschehen.
Zum einen wäre dies die Frage, ob die Gesellschafterin Stadt Spremberg auf das seinerzeit in Ihrem Anstellungsvertrag auferlegte Wettbewerbsverbot verzichten würde, da Sie beabsichtigen, auf eigenen Wunsch vorzeitig in den Ruhestand zu gehen und diesen nach eigenem Bekunden genießen wollten, weshalb die Gremien der Gesellschaft überhaupt nicht auf den Gedanken kamen, sich mit dem Problem des Wettbewerbsverbots zu befassen. Zum anderen wäre es aber zumindest die Frage gewesen, ob seitens der Gesellschafterin etwas dagegen stehen würde, wenn Ihr Anstellungsvertrag dahingehend geändert wird, um sich die Karenzentschädigung als Einmalzahlung und nicht wie in Ihrem Anstellungsvertrag unter Bezugnahme auf die Regelung des Handelsgesetzbuches festgeschrieben, zwei Jahre lang in monatlichen Raten auszahlen zu lassen. Hätten Sie diese Änderung Ihres Anstellungsvertrages beim Aufsichtsrat - der nach dem Gesellschaftsvertrag darüber zu befinden hatte - beantragt, wäre in diesem klar geworden, dass Sie vom Recht auf Karenzentschädigung Gebrauch machen wollen und er hätte den Gesamtvorgang betrachtet. Eine sofortige Einmalzahlung hätte vorausgesetzt, dass der Aufsichtsrat Ihnen erklärt hätte, dass er von seinem jederzeitigen Recht, auf das vertragliche Wettbewerbsverbot zu verzichten, verbindlich keinen Gebrauch machen wird. Außerdem hätte dazu befunden werden müssen, ob diese Einmalzahlung abgezinst wird.
Sie waren nicht dazu befugt, die Regelung zur Karenzentschädigung in Ihrem Anstellungsvertrag selbst zu ändern. Bisher gibt es Ihrerseits keine Stellungnahme, warum Sie Ihren Anstellungsvertrag ohne Beteiligung der erforderlichen Gremien selbst geändert haben. Nach den mir bisher vorliegenden Informationen handelt es sich dabei um einen deutschlandweit nahezu einmaligen Fall.
Die einmalige Auszahlung in „beträchtlicher Höhe“ ist durch keine gesetzliche Regelung gedeckt und hat die Liquidität der SWS reduziert.

Ich stehe Ihnen jederzeit nach Terminvereinbarung zu einem Gespräch zur Verfügung. Dr. Klaus-Peter Schulze, Bürgermeister

 
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