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Gerichtsfusion im Südeck
15 Senate entscheiden hier die Berliner und Brandenburger Fälle

Cottbus (gg). Seit dieser Woche arbeitet im Cottbuser Südeck das gemeinsame Finanzgericht für die Länder Berlin und Brandenburg. Es ist für Steuerrechts- und Zollrechtsstreitigkeiten zuständig. Es entscheidet auch zu Kindergeld, Eigenheimzulage, Steuerberatungsangelegenheiten und Investitionszulage. 15 Senate gibt es für beide Länder gemeinsam. Gerichtspräsident Prof. Claus Lambrecht zeigte sich trotz anfänglicher Widerstände der Berliner Richter gegen diese Fusion am Dienstag vor der Brandenburger Justizministerin Beate Blechinger und der Berliner Justizsenatorin Gisela von der Aue optimistisch.
Zum 1. Januar ist außerdem mit dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg das dritte von insgesamt vier gemeinsamen Fachobergerichten beider Länder in Berlin errichtet worden. Es ist Beschwerdeinstanz für das Arbeitsgericht Berlin ebenso wie für die Arbeitsgerichte in Cottbus und Senftenberg.
Cottbus verfügt trotz der Fusionen über alle fünf Gerichtszweige: Vertreten sind das Landgericht, das Amtsgericht, das Verwaltungsgericht, das Arbeits- und das Sozialgericht sowie das erwähnte Finanzgericht.

Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (li.) und Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (re.) geben die Entscheidungen über Finanzstreitigkeiten künftig in die Hände von Prof. Claus Lambrecht (Mitte), der Dienstag Präsident des fusionierten Finanzgerichts der Länder mit Standort in Cottbus geworden ist
Berlins Justizsenatorin Gisela von der Aue (li.) und Brandenburgs Justizministerin Beate Blechinger (re.) geben die Entscheidungen über Finanzstreitigkeiten künftig in die Hände von Prof. Claus Lambrecht (Mitte), der Dienstag Präsident des fusionierten Finanzgerichts der Länder mit Standort in Cottbus geworden ist Foto: Gabi Grube
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