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Geflügel bleibt drinnen
Verodnung verlängert / Tierbestände jetzt melden

Region (GHZ). Die Stallpflicht für Geflügel wird bis zum 15. Mai verlängert. Weiterhin sind alle Veranstaltungen mit Geflügel bis zu diesem Datum verboten, teilt das Veterinäramt mit. Diese Maßnahmen seien nach wie vor erforderlich, da die Gefahr für Hausgeflügelbestände durch Wildvögel immer noch groß sind. Bis zum 16 Mai soll eine neue Verordnung zur Aufstallungspflicht des Geflügels in Kraft treten.
Letzte Chance
Im Falle eines Seuchenausbruches ist es für eine effektive und erfolgreiche Bekämpfung erforderlich, dass das Veterinäramt die Daten aller Nutztierhalter, unabhängig vom Zweck und Tierzahl, in seinem Zuständigkeitsbereich erfasst hat.
Deshalb ruft das Amt noch einmal auf, alle Nutztierhaltungen anzuzeigen.
Bußgelder gegen eine Mißachtung betragen bis zu 25 000 Euro. „Wer sich jetzt noch freiwillig meldet, muss keine Maßnahmen befrüchten“ versichert Amtstierarzt Dr. Dietmar Vogt.
Die Meldung ist auch per Telefon oder E-Mail möglich unter (03562) 98613901 oder [email protected].

 
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