aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Ab heute gilt Stubenarrest für Vögel
2 000 Geflügelhalter im Landkreis betroffen / Auch Tierpark sorgt vor

Cottbus (GHZ). Ab heute müssen sich auch Geflügelhalter in der Stadt und dem Landkreis an die Verordnung von Umweltminister Jürgen Trittin halten, nach der Vögel bis einschließlich 15. Dezember ausschließlich in Ställen zu halten sind.
Dazu zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse. Ausnahmen davon sind nur nach unverzüglicher Beantragung, nach Prüfung und Genehmigung möglich. Verstöße können Bußgelder bis zu 25 000 Euro nach sich ziehen, heißt es aus den Veterinärämtern.
Im Landkreis Spree-Neiße sind davon rund 2 000 Haushalte mit Haustieren betroffen. In Cottbus trifft die Verordnung besonders den Tierpark. Allerdings müssen exotische Vogelarten hier ohnehin in geschlossenen Winterquartieren gehalten werden. Trotzdem müssen für 860 Vögel in 120 Arten vorübergehende feste Unterkünfte gebaut werden. Durch Netzkonstruktionen werden die Gehege überspannt und geschützt. Feuerwehr und Technisches Hilfswerk sowie Firmen der Region konnten dafür als Helfer gewonnen werden. Für Besucher des Tierparks besteht keine Gefahr, teilt der Tierpark mit.

 
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