aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH

Verlags-Service: Die Kernsätze des Koalitionsvertrages zwischen CDU, CSU und SPD
Gemeinsam für Deutschland - mit Mut und Menschlichkeit

Die Koalitionsverhandlungen mit der Union sind am 11. November 2005 erfolgreich abgeschlossen worden. Die Arbeit kann nun beginnen.

Vertrauen in Deutschland.

Wir stellen uns den Herausforderungen.


Deutschland steht vor großen Herausforderungen: Arbeitslosigkeit, Staatsverschuldung, demographischer Wandel und der Veränderungsdruck der Globalisierung verlangen große politische Anstrengungen, um heutigen und künftigen Generationen ein Leben in Wohlstand zu sichern. CDU, CSU und SPD stellen sich diesen Aufgaben. In gemeinsamer Verantwortung wollen wir das Land voranbringen. Wir werden unsere parlamentarische Mehrheit für strukturelle Reformen in Deutschland nutzen und wollen so das Vertrauen der Menschen in die Handlungsfähigkeit der Politik gewinnen.

Wir streben gemeinsame Ziele an.

Gemeinsam können wir große Ziele erreichen. Ziele, die sich lohnen:
- eine starke Wirtschaft, die Grundlage für Beschäftigung und damit den Wohlstand aller ist
- einen handlungsfähigen und sozialen Staat, der den Menschen höchstmögliche Sicherheit gibt
- eine menschliche Gesellschaft, die solidarisch und gerecht ist
- Generationengerechtigkeit und Nachhaltigkeit, die unseren Kindern die Chance auf eine lebenswerte Zukunft ermöglicht

Impulse für die Wirtschaft geben.
Zur Stärkung von Innovation, Investition, Wachstum und Beschäftigung geben wir bis 2009 rund 25 Mrd. Euro aus. Das setzt sich wie folgt zusammen:
- Für den Bereich der Innovation rund 6 Mrd. Euro :Dazu gehören die Anhebung des Anteils für Forschung und Entwicklung am Bruttoinlandsprodukt auf 3 % bis 2010 (ein Drittel trägt der Staat und zwei Drittel trägt die Wirtschaft), die Excellenzinitiative zur Stärkung der Hochschulforschung sowie der Pakt für Forschung und Innovation.
- Für die Belebung der Wirtschaft rund 6,5 Mrd. Euro: Dazu gehören die Verbesserung der Abschreibungsbedingungen für Unternehmen durch Anhebung des sog. AfA-Ansatzes von 20 % auf 30 %, Aufstockung des CO2-Gebäudesanierungsprogramms, Fortführung der Investitionszulage in den neuen Ländern und die Anhebung der Umsatzgrenze für die Ist-Besteuerung in den alten Ländern von bisher 125.000 Euro auf 250.000 Euro.
- Für die Verbesserung der Infrastruktur rund 4,3 Mrd. Euro: Dazu gehört die Anhebung der Verkehrsinvestitionen um zusätzlich 4,3 Mrd. Euro.
- Für die Förderung von Handwerk und Dienstleistungen rund 5 Mrd. .Euro: Dazu gehören die steuerliche Förderung haushaltsnaher Dienstleistungen, die stärkere Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten und die Ausweitung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von privaten Aufwendungen für Erhaltung und Modernisierung des Haushalts.

Stichwort Handwerkerrechnungen:
20 % aller privaten Erhaltungs- und Modernisierungsaufwendungen bis zu einer Höhe von 3.000 Euro, also maximal 600 Euro, sind von der zu zahlenden Einkommensteuer abziehbar. Diese Regelung gab es bisher auch, aber sie galt nur für Schönheitsreparaturen.

- Für die Förderung von Familien rund 5 Mrd. Euro: Dazu gehört die Einführung eines Elterngelds ab 1.1.2007.

Stichwort Elterngeld:
Die Einführung des Elterngelds erfolgt zum 1.1.2007. Das Elterngeld sichert die ökonomische Basis der Familien und verhindert Kinder- und Familienarmut, insbesondere bei Alleinerziehenden. Das Elterngeld bewirkt für alle Einkommensgruppen eine deutliche Verbesserung. Gerade Menschen mit geringem Einkommen profitieren davon, da es die für sie existenzgefährdenden finanziellen Einbußen abfedert. Elternzeit wird auch für Väter attraktiv und für die Familien erstmals finanzierbar. Das Elterngeld richtet sich nach dem letzten Nettogehalt und wird bis zu 12 Monate nach Geburt eines Kindes gezahlt. Vorgesehen ist, dass ein Elternteil 67 % des letzten Nettoeinkommens (bis zu 1.800 Euro monatlich) erhält.

Arbeit schaffen.
Den Arbeitsuchenden wollen wir mit einer weiteren Verbesserung der Arbeitsvermittlung helfen. Unsere besondere Sorge gilt jugendlichen Arbeitslosen unter 25 Jahren und älteren Arbeitslosen.

Teilhabe für Jugendliche unter 25 Jahren am Arbeitsleben
Kein Jugendlicher unter 25 Jahren darf in Zukunft länger als 3 Monate arbeitslos bleiben. Was wollen wir dafür tun?
- Fortsetzung des Nationalen Pakts für Ausbildung und Fachkräftenachwuchs in Deutschland. Konkret bedeutet dies die Bereitstellung von 30.000 neuen Ausbildungsplätzen jährlich.
- Förderung von jungen Menschen beim Einstieg in die Berufsausbildung, ausbildungsbegleitende Hilfen, Finanzierung der Berufsausbildung von Benachteiligten sowie spezielle Hilfen für junge Menschen mit Behinderungen.
- Bessere Vermittlung von jungen Menschen durch eine bessere Betreuung. Zukünftig sollen flächendeckend höchstens 75 Jugendliche durch einen Arbeitsvermittler betreut werden. Zum Vergleich: Diese Quote lag früher bei 1:400.

Älteren Arbeitnehmern helfen wir mit einem
„Programm 50 Plus“
.
- Zur Verbesserung der Beschäftigungssituation älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden in 62 Regionen sog. Beschäftigungspakte für Ältere umgesetzt. Dieses Projekt wurde bereits im Rahmen des sog. Job-Gipfels vereinbart.
- Mit Gewerkschaften und Arbeitgebern sollen verbindliche Absprachen zu folgenden Punkten getroffen werden:
- Qualifizierung und Weiterbildung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Möglichkeiten einer dem Alter entsprechenden Arbeitszeitgestaltung
- Gestaltung altersgerechter Arbeitsbedingungen sowie Erhalt und Förderung der Beschäftigungsfähigkeit Älterer
- Überprüfung der Arbeitsförderinstrumente im Hinblick auf ihre Wirksamkeit für Ältere
- Die vom Bund zur Verfügung gestellten 30.000 Beschäftigungsmöglichkeiten für Langzeitarbeitslose ab 58 Jahre sollen als dreijährige Zusatzjobs genutzt werden. Soweit diese 30.000 Fördermöglichkeiten ausgeschöpft sind, sollen gemeinsam mit den Ländern weitere 20.000 gemeinnützige Beschäftigungen finanziert werden.
- Die bis Ende 2006 geltenden erleichterten Befristungsregelungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 52. Lebensjahr werden entfristet und europakonform ausgestaltet. Die Unternehmen werden so ermutigt, mehr Ältere einzustellen.

Arbeitnehmerrechte wahren.
Die soziale Marktwirtschaft ist untrennbar verbunden mit Teilhabemöglichkeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Das bleibt weiter so, auch wenn wir beim Kündigungsschutz eine Änderung erhalten.
- Die im Grundgesetz verankerte Tarifautonomie bleibt. Betriebliche Bündnisse für Arbeit wird es nicht geben.
- Die Mitbestimmung wird nicht angetastet.
- Das Arbeitnehmerentsendegesetz wird auf die Gebäudereiniger erstreckt. Eine generelle Ausweitung oder die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns war mit der Union nicht möglich.
- Der Kündigungsschutz wird weiterentwickelt.

Stichwort Kündigungsschutz:
Zukünftig wird dem Arbeitgeber die Möglichkeit eröffnet, anstelle der gesetzlichen Regelwartezeit von 6 Monaten bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses mit dem Einzustellenden eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren.

Finanzen konsolidieren.
Die Rahmendaten für die kommenden Jahre sind klar: Ab 2006 beträgt die Lücke im Bundeshaushalt rund 35 Mrd. Euro/Jahr. Rund zwei Drittel aller kommunalen Haushalte sind überschuldet, und bald 11 Bundesländer weisen einen verfassungswidrigen Haushalt auf. Um die Herausforderungen in den kommenden Jahren zu bewältigen, geht es um
- einen Dreiklang aus Sanieren, Reformieren und Investieren,
- die gerechte Verteilung der Lasten, denn starke Schultern können mehr tragen als schwache,
- die gemeinsame Anstrengung von Bund, Ländern und Gemeinden.

1. Wir werden sparen und Subventionen abbauen.
Das alles muss aber konjunkturgerecht erfolgen. Deshalb werden wir
in 2006 alles darauf konzentrieren, die Wachstumskräfte im Inland (Investitionen und privater Verbrauch) zu stärken. Infolgedessen werden wir
- 2006 keinen verfassungskonformen Bundeshaushalt vorlegen und die 3%-Defizit-Grenze von Maastricht erneut verletzen und
- erst ab 2007 das Defizit unter die 3%-Defizit-Grenze von Maastricht drücken.

2. Wir setzen bei der Konsolidierung auf Schwerpunkte:
- Öffentlicher Dienst: Die Gesamtausgaben von 15 Mrd. Euro werden um 1 Mrd. Euro jährlich reduziert.
- Steuervergünstigungen: Die Eigenheimzulage für Neufälle wird abgeschafft. Die Entfernungspauschale wird in eine Fernpendlerpauschale umgewandelt, d.h., zukünftig können erst ab einer Entfernung von 21 km 30 Cent/
Kilometer geltend gemacht werden. Der Sparerfreibetrag wird von
1.370 €/2.740 € auf 750 €/1.500 € reduziert. Das alles wird zum 1.1.2006 umgesetzt. Bis 2009 wird mit diesen Maßnahmen eine Summe von 18,3 Mrd. Euro eingespart.
- Weitere Einsparungen: Die Sozialversicherungsabgabe für gewerbliche Mini-Jobs wird auf 30 % angehoben. Die Sozialversicherungsbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge wird zukünftig auf einen Stundenlohn von 25 Euro beschränkt.

Stichwort Sonntags-, Feiertags- und Nachtzuschläge:
Die Begrenzung der Sozialversicherungsbefreiung auf einen Stundenlohn von 25 Euro führt dazu, dass beispielsweise bei einer durchschnittlichen monatlichen Tätigkeit von 167 Stunden erst ab einem Gehalt von 4.175 Euro Beiträge gezahlt werden müssten. Damit ist klar: Die Krankenschwester oder der Pfleger, Busfahrer/innen usw., sind davon nicht betroffen.

- Einsparung bei der Grundsicherung für Erwerbsfähige: Das grundsätzliche Rückgriffsrecht für bis zu 25-Jährige wird eingeführt. Die Finanzierung des Erstwohnungsbezugs von Jugendlichen wird eingeschränkt. Der Zahlbetrag für die gesetzliche Rentenversicherung wird von 78 Euro auf 40 Euro monatlich reduziert. Bis zum Jahr 2009 werden damit 15 Mrd. Euro eingespart.

3. Die Steuerlast muss gerecht verteilt sein. Deshalb werden
Steuervergünstigungen beendet, beispielsweise die Möglichkeit, über Fondsmodelle (Schiffsbeteiligungen und Medienfonds) Steuern zu sparen, bisher steuerfreie Veräußerungsgewinne zukünftig besteuert, Spitzenverdiener (zu versteuerndes Jahreseinkommen ab 250.000€/500.000€) bei der Finanzierung mit herangezogen.

Stichwort „Reichensteuer“:
Besonders hohe Einkommen ab 250.000 Euro (Ledige)/500.000 Euro (Verheiratete) werden ab 1.1.2007 einen Steuersatz von 45 % entrichten statt wie bisher 42 %. Um Gewerbebetriebe, die ebenfalls Einkommensteuer zahlen, nicht zu belasten, sind diese davon ausgenommen. Insofern ist dieser Steuerzuschlag ein Beitrag zur Steuergerechtigkeit und keineswegs schädlich für Handwerk oder Mittelstand, wie es die Wirtschaftsverbände behaupten.

4. Die Mehrwertsteuer steigt zum 1.1.2007 auf 19 %
- Die Deckungslücke von 35 Mrd. Euro kann nicht nur durch eine Reduzierung der Ausgaben finanziert werden. Würden wir diesen Weg gehen, wäre die Kürzung von Bafög, Erziehungsgeld, Renten usw. die Folge.
- Die Mehrwertsteuer wird zum 1.1.2007 um 3%-Punkte auf 19 % angehoben.

Stichwort Mehrwertsteuer:
- Es war wichtig, dass die Anhebung erst zum 1.1.2007 kommen wird und wir uns im Jahr 2006 darauf konzentrieren, das Wachstum in Deutschland zu stärken.
- Um eine soziale Balance zu erhalten, bleibt der ermäßigte Steuersatz für Lebensmittel, Druckerzeugnisse und Bücher bei 7 % und wird nicht auf 9,5 % angehoben.
- Ein Prozentpunkt der Mehrwertsteueranhebung wird dafür genutzt, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung um einen weiteren Prozentpunkt abzusenken.

Rentenniveau sichern.
- Eine Rentenkürzung wird es nicht geben. Dennoch führen die steigende Lebenserwartung und die damit verbundene demographische Entwicklung in Deutschland sowie die Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt zu Änderungen, die wir vornehmen müssen:
- Renteneintrittsalter: Wir werden im Jahr 2007 die gesetzlichen Regelungen für eine ab 2012 beginnende Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters auf 67 Jahre treffen.

Stichwort Renteneintrittsalter:
Ziel bleibt es weiterhin, dass das faktische Renteneintrittsalter weiter in Richtung 65 Jahre steigt. Mit unseren Maßnahmen in den letzten Jahren haben wir erreicht, dass sich dieses langsam in Richtung 63 Jahre bewegt. Die Neuregelung bedeutet, dass ab 2012 eine schrittweise Anhebung des Renteneintrittsalters erfolgt. Sie soll in Abhängigkeit vom Geburtsjahrgang sein und vollständig für den ersten Jahrgang bis spätestens 2035 abgeschlossen sein. Das würde bedeuten, dass die volle Rente mit 67 Jahren ausbezahlt wird. Dabei wird sichergestellt, dass Versicherte, die mindestens 45 Pflichtbeitragsjahre aus Beschäftigung, Kindererziehung und Pflege erreicht haben, weiter mit 65 Jahren abschlagfrei in Rente gehen können. Entscheidend wird aber sein, wie sich der Arbeitsmarkt bis 2007/2008 entwickeln wird, insbesondere für die über 50-Jährigen. Zu den Maßnahmen der Bundesagentur für Arbeit, die es heute schon gibt, muss Zusätzliches hinzukommen, um Ältere ab 55 Jahren in Beschäftigung zu halten oder zu bringen.

- Rentenniveau: Aufgrund der aktuell schwachen Lohn- und Gehaltsentwicklung wird es auch in den kommenden Jahren nicht zu einer Steigerung der Renten kommen.
- Kinderzulage: Um die Förderung der Familien mit Kindern zu verbessern, werden wir im Rahmen der Altersvorsorge die Kinderzulage für die ab 1.1.2008 geborenen Kinder von dann 185 Euro auf 300 Euro jährlich anheben.

Gesundheit solidarisch regeln.
Erste Eckpunte sind vereinbart:
- Versicherte und Patienten, die die Hauptlast von Einsparungen im GKV-Modernisierungsgesetz zu tragen haben, bleiben von weiteren Belastungen verschont.
- Die Privatisierung von Risiken, Leistungsausgrenzungen, die Einfrierung des Arbeitgeberbeitrags und erweiterte Zuzahlungen waren für die SPD nicht verhandlungsfähig.
- Künftig wird niemand mehr seinen Versicherungsschutz verlieren, der in der gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung seine Beiträge bzw. Prämien nicht zahlen kann. Die Kündigung säumiger Zahler wird ausgeschlossen. Diejenigen, die ihren Versicherungsschutz verloren haben, erhalten ein Rückkehrrecht in die letzte Versicherung. Damit ist ein bedeutender Schritt in Richtung einer generellen Versicherungspflicht für alle Bürgerinnen und Bürger und eines entsprechenden Kontrahierungszwangs bei allen Krankenversicherungen und Krankenkassen getan worden.
- Auch bei einem weiteren Kernelement der Bürgerversicherung konnten Fortschritte erzielt werden. Viele Patientinnen und Patienten beschweren sich, dass sie als gesetzlich Krankenversicherte gegenüber Privatversicherten benachteiligt werden. Sie klagen über lange Wartezeiten oder einen eingeschränkten Zugang zu herausragenden Spezialisten. Ursache dieser unterschiedlichen Behandlung sind unterschiedliche Vergütungssysteme für ärztliche Leistungen. Diese Vergütungssysteme werden reformiert und zumindest in ihrer Grundstruktur angeglichen.
- Die Versorgung sterbenskranker Menschen wird spürbar verbessert. Für die Finanzierung sog. Palliativ-Care-Teams werden 250 Millionen Euro zusätzlich bereitgestellt, damit der Wunsch der Menschen, human und in vertrauter Umgebung zu sterben, respektiert wird. Dies ist die richtige Antwort auf die Diskussion um aktive Sterbehilfe.
- Es dürfen künftig kassenartenübergreifende Fusionen stattfinden. Das ist ein wichtiger Schritt, um die Macht der etablierten Kartelle auf Krankenkassen- wie auf Leistungserbringerseite endlich zu brechen. Es kann nicht sein, dass eine Branche, in der über 4,2 Millionen Menschen arbeiten und die knapp 12 % des Bruttoinlandsprodukts erwirtschaftet, von Menschen gesteuert wird, die dies im Ehren- oder Nebenamt tun. Das ist keine Kritik an Personen, sondern an den Strukturen. Dies gilt für Krankenkassen wie für kassenärztliche Vereinigungen. Wir wollen deren Handeln transparent, schnell und wirksam machen.

Stichwort Finanzierung der Krankenversicherung:
Die Neugestaltung der Finanzierung der Krankenversicherung wird erst in 2006 vorgenommen. Zum jetzigen Zeitpunkt konnte keine Einigung erzielt werden. Es geht darum, dass die Privilegierung der privaten Krankenversicherung künftig nicht fortgesetzt wird. Bei der Neuregelung der Finanzierung muss neben der künftigen demographischen Entwicklung auch das Thema Beitragsgerechtigkeit berücksichtigt werden.

Föderalismus reformieren.
Die Föderalismusreform orientiert sich am Machbaren. Denn eine 2/3-Mehrheit im Bundestag und Bundesrat ist ohne Kompromisse nicht erreichbar. Folgendes ist festgeschrieben:
- Stärkung der Handlungsfähigkeit des Staates: Die Aufgaben und Verantwortlichkeiten von Bund und Ländern sind zukünftig eindeutig verteilt.
- Klarheit in den politischen Entscheidungsprozessen: Bürgerinnen und Bürger erkennen zukünftig besser, wer in unserem Staat welche Verantwortung trägt.
- Kleine und finanzschwache Länder sollten zukünftig weiter lebensfähig bleiben und nicht in einem Wettbewerbsföderalismus mit anderen großen und finanzstarken Ländern konkurrieren müssen.
- Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse: Das ist und bleibt weiterhin wichtiger Bestandteil des Föderalismus in Deutschland.
- Verringerung der Anzahl der im Bundesrat zustimmungspflichtigen Gesetze, damit Gesetze nicht monatelang im Vermittlungsausschuss verhandelt werden. Denn mit der Neuregelung steht fest, dass der Anteil der im Bundesrat zustimmungsbedürftigen Gesetze von 60 % auf 30 % halbiert wird.
- Stärkung der Länderparlamente.

Erneuerbare Energien ausbauen.
Der Ausbau der erneuerbaren Energien bleibt wichtiges Element unserer Klimaschutz- und Energiepolitik. Folgende Punkte sind hier zu nennen:
- Der Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung soll bis 2010 auf mindestens 12,5 % und bis 2020 auf mindestens 20,0 % steigen.
- Die Rahmenbedingungen für die Erneuerung alter Windanlagen und die Offshore-Windstromerzeugung werden weiter verbessert.
- Kraftstoffe und Rohstoffe aus Biomasse werden weiter gefördert.
- Mit einer Innovationsoffensive "Energie für Deutschland" wollen wir bei modernen Energietechnologien Weltspitze bleiben. Das umfasst beispielsweise Wasserstofftechnologien einschließlich der Brennstoffzellen.
- Die im Steinkohlebergbau bis 2008 erteilten Zuwendungsbescheide an die RAG sind rechtsverbindlich. Für die Zeit danach gibt es keine Rechtsansprüche. Die zukünftige Bundesregierung muss zusammen mit den betroffenen Ländern Saarland und Nordrhein-Westfalen eine gemeinsame Lösung ab 2008 abstimmen.

Stichwort Atomkraft:
Es bleibt beim vereinbarten Ausstieg aus der Atomenergie.

Familien fördern.
Deutschland muss kinderfreundlicher werden. Wir wollen mehr Kinder in den Familien und mehr Familie in der Gesellschaft. Wir wollen deutlich machen: Ohne Kinder hat Deutschland keine Zukunft. Dafür setzen wir folgende Schwerpunkte:
- Mit dem Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG) werden bis 2010 rund 230.000 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren zur Verfügung gestellt.
- Gemeinsam mit den Ländern werden wir nach Wegen suchen, die bereits in einigen Ländern vorgesehene (Rheinland-Pfalz) bzw. umgesetzte (Saarland) Gebührenbefreiung der Eltern im letzten Kindergartenjahr bundesweit zu realisieren.
- Das Elterngeld wird zum 1.1.2007 eingeführt.
- Der Teilzeitanspruch sowie der Anspruch auf eine dreijährige Elternzeit bleiben erhalten.
- Kinder mit sozialen und gesundheitlichen Risiken brauchen Förderung von Anfang an. Deshalb wird ein Projekt "Frühe Förderung gefährdeter Kinder - Prävention durch Frühförderung" aufgelegt.
- Um der Schwächung typischer Sozialisierungsnetze (Familien, Nachbarschaft) zu begegnen, wird ein Projekt "Mehrgenerationenhäuser" umgesetzt.

Bildung.
Bildung ist der Schlüssel für die Zukunft. Folgende Schwerpunkte sind zu sehen:
- Der Ausbau der Ganztagsschulen wird fortgesetzt.
- Das erfolgreiche Meister-Bafög wird fortgeführt.
- Das Bafög als Sozialleistung bleibt in seiner jetzigen Struktur zur Finanzierung des Lebensunterhalts erhalten.
- Es wird keine Reduzierung des Zuschusses geben.

Stichwort Studiengebühren:
Eine Einigung konnte hier noch nicht erzielt werden.

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