aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH
Pkw contra Straßenbahn
Wer haftet bei einem Unfall zwischen Straßen- und Schienenfahrzeug?
Region (GHZ). Autofahrer, die links abbiegen wollen und sich dazu auf Straßenbahn-Schienen einordnen, haben vor Gericht schlechte Karten, wenn es zum Unfall mit der Bahn kommt. Das meldet der Anwalt-Suchservice unter Hinweis auf ein Urteil des Kammergerichts Berlin.
In dem zugrundeliegenden Fall hatte sich ein Linksabbieger auf den Gleisen einer Straßenbahn eingeordnet und es kam zum Unfall. Später wurde vor Gericht gestritten, wer für den Unfall haften sollte. Der Pkw-Fahrer war der Meinung, die Straßenbahnbetreiber müssen für den gesamten Schaden aufkommen. Das KG Berlin sah das anders (Urt. V. 26.01.2004 - 12 U 182/02). Es treffe zwar zu, daß die Betriebsgefahr einer Straßenbahn höher sei als die eines Autos, Pkw-Fahrer, die links abbiegen wollten, dürften sich dazu aber nur dann auf Straßenbahnschienen einordnen, wenn sie dabei keine Bahn behindern. Davon sei nur auszugehen, wenn keine Straßenbahn herannahen könne. Das sei hier nicht der Fall gewesen. Der Autofahrer habe die Bahn behindert. In solchen Fällen müsse der Bahnbetreiber nicht für mehr als 50 Prozent der Unfallfolgen haften. ASS

In Cottbus müssen Autofahrer besonders am Berliner Platz auf regen, auch abbiegenden Straßenbahnverkehr eingestellt sein. Auch hier gilt gegenseitige Rücksichtnahme
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