aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH
Gekauft ist gekauft, aber...
Verbraucherschützer können mancher Enttäuschung vorbeugen

Cottbus (h.) Ob Weihnachten mit alle den Geschenken ein so glückliches Ereignis war, weiß man genau erst hinterher. Sabine Klauke-Fritschka und Klaus Burkhardt von der Cottbuser Verbraucherzentrale können ein Liedchen davon singen. Dabei: Ihr Leistung ist - größtenteils gratis - geeignet, Fehlkäufen vorzubeugen. Doch die meisten der 11 000 Beratungen jährlich gelten „Reingefallenen“. Machmal, sagt die geduldige Frau, können wir nur noch seelsorgerisch helfen.“
Die Verbraucherzentren - 13 in Brandenburg mit 5 Nebenstellen - arbeiten als Vereine
gemeinnützig, angeleitet durch einen Dachverband. Sie finanzieren sich aus Landes- und Bundesmitteln sowie geringen Beratungsgebühren (5 bis 25 Euro, Kurzinfos nur 2,50 Euro). Manche Kommunen geben den Verbraucherschützern Geld, Cottbus gehört nicht dazu. Und Forst und Spremberg haben solche Einrichtungen erst gar nicht.
Im PolitPiano am Donnerstag, leidenschaftlich musikalisch untermalt von Konzertpianist Hans-Wilfrid Schulze-Margraf, sparten sie nicht mit ganz praktischen Ratschlägen für diese aufregenden Adventstage:
Günstig kaufen
Wer wertintensiv schenkt, sollte schon die Preise und die Qualitäten vergleichen. „Wir haben eine Infothek mit 60 Mappen zur kostenlosen Nutzung“ sagt Klaus Burkhardt, „da findet sich alles Wichtige aus Stiftung Warentest“ mit ortsüblichen Preisen.“ Und er ergänzt: „Man sollte sich nicht scheuen, zu handeln.“
Umtausch bereden
Richtig bleibt die Regel: „Gekauft ist gekauft“. Niemand muß also Gekauftes zurück-nehmen. Trotzdem ist das inzwischen in den großen Häusern auch dieser Region üblich, weil es auch Kunden bindet. Bei Boutiquen gibt’s nur selten Geld zurück, bestenfalls kann der falsche Einkauf durch Gutscheine nachgebessert werden. Wer sich also bei Geschenken unsicher ist, sollte sich auf dem Kassenzettel die Umtauschmöglichkeit beurkunden lassen.
Irritationen gibt’s zu neuem EU-Recht hinsichtlich der Garantie. Die ist für zwei Jahre wohl bindend, aber ab dem siebenten Monat muß der Kunde beweisen, daß der Fehler von Anfang an im Produkt war. Das dürfte schwer sein. Sonst gilt: Wer Garantie ausdrücklich verspricht, muß sie auch Einlösen - über die gesetzliche Gewährleistung hinaus.
Vorsicht, Fernkauf
Modern ist Einkauf bei Internet. Verbraucherschützer raten: Nur über Treuhänder bezahlen. Da kann erst geprüft werden, ob das Produkt der Bestellung gerecht wird. Bei Nachname ist das Geld erstmals weg.
Herz-zu-Herz-Fallen
Sie haben Hochkonjunktur vor Weihnachten, wenn die Einsamkeit unerträglich wird - die Partnervermittler. Vorsicht, warnt Klaus Burkhardt, wenn da Vorauszahlungen fällig werden. Die „Erfolgsgarantie“ greift selten - das Geld ist weg - Im Fall der Fälle: Verbraucherzentrale Cottbus, Am Turm!


Ein verschmitzter Calauer: Klaus Burkhardt war Handelskaufmann, dann Lehrer und Schulinspektor, später als Imker auch Umweltberater und ist jetzt lebenserfahrener Bürgerberater im Dick-icht der Verbraucherfragen

Hat in den Wendemonaten „Politik gemacht“ im Demokratischen Aufbruch, fand dann ihre Berufung im Verbraucherschutz: Sabine Klauke-Fritschka
Fotos: Hnr.
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