aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH
Ermittlungen gegen Käks eingestellt
Vorwürfe der vorsätzlichen Verfehlung gegen früheren GWC-Geschäftsführer
in einem weiteren Verfahren „vollständig vom Tisch“ / Vorher Freisprüche
Cottbus (h). Seit dieser Woche steht fest: Die Anzeige des damaligen Oberbürgermeisters Waldemar Kleinschmidt (CDU) gegen seinen Parteifreund Joachim Käks, bis Januar 2001 Technischer Geschäftsführer der Gebäudewirtschaft Cottbus (GWC), lief ein weiteres Mal ins Leere.
Staatsanwalt Heidenreich von der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruptionskriminalität Neuruppin teilt mit: „Das gegen Joachim Käks eingeleitete Ermittlungsverfahren habe ich gemäß § 170, Absatz 2, der Strafprozeßordnung eingestellt“ (Az 365 Js 28017/01). Anwalt Prof. Dr. Buchberger von der Dortmunder Kanzlei Lange, Müller, Buchberger stellt klar: „Die strafrechtlichen Vorwürfe gegen unseren Mandanten sind damit entkräftet, ohne daß es überhaupt zu einer Verfahrenseröffnung kam. Die Staatsanwaltschaft hat erkannt, daß es keine Fälle von Bestechlichkeit gab.“
In der Führungszeit von Joachim Käks und des zweiten Geschäftsführers Günter Thiessat hatte die GWC in der Sanierung ihres Bestandes jährlich bis zu 100 Millionen D-Mark Auftragsvolumen über entsprechende Ausschreibungen und Submissionen vergeben. Unter Schlagworten wie „Filz und Korruption“ behauptete die örtliche Tagespresse Unregelmäßigkeiten und gab ihren beunruhigenden Berichten eine politische Dimension, als bekannt wurde, daß Joachim Käks, damals Schatzmeister der Cottbuser CDU, als möglicher Oberbürgermeister-Kandidat ins Gespräch kam. Die öffentlichen Vorwürfe der Beihilfe zu Betrug, Vorteilsnahme und der Bestechlichkeit führten am 1.12. 2000 zur Beurlaubung beider Geschäftsführer und im Januar 2001 zu deren Entlassung.
In der Folge kam es im Prozeß wegen Untreue und Beihilfe zum Betrug im Zusammenhang mit dem Verkauf eines Hauses in der Cottbuser Nordstraße an eine Mitarbeiterin der GWC zum vollständigen Freispruch in erster und zweiter Instanz. Gegen den Amtsgerichts-Freispruch hatte die Cottbuser Staatsanwaltschaft damit erfolglos Einspruch erhoben.
Als Hauptsacheverfahren gegen Käks liefen umfangreiche Ermittlungen wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr an, unter anderem mit Hausdurchsuchung im September 2002, wofür dem Beschuldigten jetzt Anspruch auf Entschädigung zusteht. Das teilt die Staatsanwaltschaft Neuruppin mit der Nachricht über die Verfahrenseinstellung mit.
Noch nicht abgeschlossen ist das Verfahren zur Klage von Joachim Käks gegen die Kündigung als GWC-Geschäftsführer. Sie wurde zunächst abgewiesen; unterdessen ist beim Oberlandesgericht, so Prof. Buchberger, „der Vorwurf vorsätzlicher Verfehlung vollständig vom Tisch.“ Das Gericht beschloß Mitte Juni, ein Sachverständigen-Gutachten zur Sanierung und dem Verkauf und Rückkauf des Hauses Calauer Straße 65/66 zu beauftragen. Die jetzige GWC-Geschäftsführung wirft ihren Vorgängern vor, zu teuer saniert zu haben. „Es geht also ausschließlich um wirtschaftliche Fragen, die, selbst im Einzelfalle bei nicht optimaler Kalkulation, hier keinesfalls das Handeln als ordentlicher Kaufmanns infrage stellen würden“, meint Anwalt Buchberger.

Dreieinhalb Jahre nach seiner Entlassung als GWC-Geschäftsführer kann er endlich aufatmen: Weitere Vorwürfe wegen Betrugs und Bestechlichkeit gegen Joachim Käks sind vom Tisch. Im noch laufenden Berufungsverfahren gegen die Kündigung geht es nur noch um wirtschaftliche Bewertungen
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