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Wissen was nicht geht
Kein Bäder-Investor entläßt die Stadt aus dem
Risiko / Keine höhere Abfindung für Stadtpersonal

Cottbus (h.) In ihrer 10. Sitzung absolvierten die Stadtverodneten diese Woche ein umfangreiches Programm zur Arbeit an Satzungen, die im November druckreif fürs Amtsblatt sein sollen, unter anderem die Stellplatz- und die Stellplatzablösesatzung zur Finanzierung des gewerbenahen Parkraumes für Kraftfahrzeuge und Fahrräder. Behandelt wurden Planungsänderungen zur City-Bebauung, die den Weg für einen durch ein Interessenbekundungsverfahren zu findenden Hauptinvestor für den Innenstadt-Handel frei machen. Ins Stocken geraten ist der zunächst optimistisch betrachtete Neubau eines sport- und freizeitbetonten Bäderzentrums in der Sielower Straße. Kein potentieller Investor könne die Stadt von einem Haftungsrisiko im Insolvenzfalle freistellen, klagte Oberbürgermeisterin Karin Rätzel. Sie will offenbar kein neues "Augen-zu und Durch-Projekt" wie im Stadthallen-Falle zulassen. Es werde nun die Wirtschaftlichkeit des Badprojektes aus Stadtsicht überrechnet. Immerhin hätte die Entscheidung Haushaltswirkungen für 30 Jahre, erklärte Karin Rätzel. Noch sei nicht klar, ob mit oder ohne Fördermittel geplant werden sollte. Die Oberbürgermeisterin stellte aber fest: "Keinesfalls hat die AG Bäderzentrum bisher umsonst oder fehlerhaft gearbeitet." Vielmehr sei jetzt der Markt erkundet und "wir wissen wenigstens, wozu niemand bereit ist." Nicht bereit war in einem anderen Tagesordnungspunkt die Mehrheit der Abgeordneten, die Abfindungshöchstgrenze für Stadtpersonal von 30 000 auf 40 000 Euro aufzustocken. Bisher hätten sich 41 Mitarbeiter auf einen "Verkauf ihres Arbeitsplatzes" eingelassen, war zu hören, vier weitere würden das bei höherer Abfindung tun. Ein Rechenbeispiel mochte wenig zu überzeugen: Ein 43-jähriger Mitarbeiter mit zwei Kindern, der jetzt 36 150 Euro Jahresgehalt beziehe, bekäme nach der Grenzerhöhung 39 650 Euro Abfindung. Der "Spareffekt" überzeuge nicht.











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