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Kino als Prüfstein
Heute: Stadtverordnete sollen Baugenehmigung zurücknehmen / Argument: Zustand nicht rechtens
Cottbus (gg). Heute Nachmittag (14 Uhr im Stadthaus) stellt sich die neue Stadtverodnetenversammlung ihrer ersten Zerreißprobe: Einziger Tagesordnungspunkt der Sondersitzung ist die Rücknahme der Baugenehmigung für das UCI-Kino in Groß Gaglow, das seit der Eingemeindung im Hoheitsgebiet des Cottbuser Baudezernats steht. Ergänzt wurde die Vorlage gestern um einen weiteren entscheidenden Punkt: Gegenstand der Tagung ist auch die Wiederinkraftsetzung des kürzlich außer Kraft gesetzten Bebauungsplans für das Gebiet. Schließlich, so argumentiert das betreffende Dezernat, sei die plötzliche Aufhebung nicht im Neuhausener Amtsblatt bekannt gemacht worden und daher nicht wirksam. In einer eilig einberufenen Sitzung der beiden Cottbuser Ausschüsse für Wirtschaft und Recht/Ordnung am Montag warnten einzig die Vertreter der AUB-Fraktion vor übereilten Schritten, bevor die Nachnutzung des UCI-Kinogebäudes geklärt ist. Die Ängste vor Schadensersatzansprüchen zerstreut der stadtbeauftragte Rechtsanwalt: Eine rechtmäßige Baugenehmigung hätte es nie gegeben.
Zum Thema schaltet der Märkische Bote eine Stimmungs-Hotline (siehe links).
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