aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH
Urheberrecht: Neues Gesetz
Achtung: Neue Vorschriften nicht nur für jugendliche Musikliebhaber

Das neue Urheberrecht (Urheberrechtsgesetz UrhG) enthält einige wichtige Inhalte für den privaten Nutzer von Musik-CDs:

· Ein Kopierschutz auf einer CD darf nicht mehr umgangen werden
· Das Kopieren von Musikdateien aus illegalen Quellen, dazu gehören zum Beispiel die kostenlosen Tauschbörsen im Internet, ist verboten.
· Plattenfirmen sind verpflichtet, einen vorhandenen Kopierschutz auf einer CD entsprechend zu kennzeichnen.
· Software zur Umgehung des Kopierschutzes ist verboten. Dieses Verbot besteht nicht nur für Produktion, Verkauf oder Werbung für derartige Software.
· Es dürfen auch keine Anleitungen zur Umgehung eines Kopierschutzes mehr veröffentlicht werden. Die Computerzeitschriften müssen sich folglich nach neuen Themen umsehen. Programme wie Clone CD oder DaViDeo werden wohl vom Markt verschwinden.
· Privatnutzer dürfen nach wie vor eine private Sicherungskopie anfertigen. Voraussetzung: Es darf dabei kein Kopierschutz umgangen werden. Damit ist für viele Musik-CDs die private Kopie, z.B. für den CD-Player im Auto, nicht mehr möglich.
· Wer urheberrechtlich geschützte Werke digital kopiert, dem drohen Geldstrafe oder 1 bis 3 Jahre Gefängnis.

Einzelne Unternehmen haben angekündigt, dass sie gegen das neue Urheberrecht klagen werden. Begründung: Das neue Urheberrecht sei verfassungswidrig, weil es einer Enteignung gleichkomme. Der § 95a des neuen UrhG untersagt das Erstellen einer Privatkopie von Werken unter "Umgehung wirksamer technischer Maßnahmen zum Schutz eines Werkes ohne Zustimmung des Rechtsinhabers". Damit begeht jeder Nutzer, der mit einem Brenner eine kopiergeschütze Audio-CD, DVD oder eine Software für den eigenen Laptop oder das Auto brennen will, eine rechtswidrige Handlung und könnte ggf. strafrechtlich belangt werden.
Fazit: Das letzte Wort haben mal wieder die Richter.

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