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Cottbuser Bauchschmerz bei Eingemeindungen
Stadtverordnetenversammlung entscheidet nächsten Mittwoch über Zwangseingemeindung oder Kompromißlösung / Übergangsfrist umstritten

Cottbus (tr). Geraten die Kompromißvorschläge der Cottbuser Verwaltung bezüglich der Eingemeindungen zur Farce? Diese Vorschläge beinhalten eine städtische Reaktion auf die „Wunschlisten“ der drei einzugemeindenen Orte Groß Gaglow, Gallinchen und Kiekebusch. Zur Zeit läuft in den drei Gemeinden eine Bestandsaufnahme, welche finanziellen Mittel benötigt würden, informierte der Stadtkämmerer Ralf Wasielewski im Finanzausschuß. Die Cottbuser Verwaltung schlägt den betroffenen Gemeinden eine fünfjährige Übergangs- beziehungsweise Anpassungsfrist vor. Dagegen votierte der SPD-Abgeordnete Dieter Kupke, der eine einjährige Anpassungsfrist für ausreichend hält. Bei den bereits 1993 nach Cottbus eingemeindeten Orten gab es hingegen sogar eine achtjährige Übergangsperiode. „Man solle es bei den fünf Jahren belassen“, betonte die PDS-Abgeordnete Annely Richter, um den drei Gemeinden „ein Friedensangebot zu unterbreiten“. Schließlich ist schon lange eine nicht ignorierbare Kritík zur „Zwangseingemeindung“ hörbar. Allerdings könnten mit den Einge- meindungen auch in Cottbus selbst Gebühren leicht ansteigen, da beispielsweise die Abwasserpreise in Groß Gaglow, Gallinchen und Kiekebusch etwas über den Gebühren der Spreestadt liegen. Zudem bereitet auch der Gallinchener Schuldenberg den Cottbusern erhebliche Bauchschmerzen.


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