aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH
LESER AN UNS

Mittel nicht zulässig
Sehr geehrte Leserinnen und Leser,
aufgrund der vorhandenen gesetzlichen Bestimmungen ist die Empfehlung des toom Baumarktes zur Bekämpfung der Maulwurfsgrillen mit "BI 58" falsch. Leider gibt es zur Zeit kein amtlich zugelassenes Mittel zur Bekämpfung dieses Schädlings.
Red.


Seltsam und sandig
Seltsam ist es schon, wenn ein Landschaftsarchitekt auf die Idee kommt, eine Grünfläche durch einen unbeleuchteten Sandweg zu zerschneiden, wenn parallel dazu mehrere gut ausgebaute Verbindungen mit Beleuchtung bestehen. Ungeheuerlich aber erscheint aus staatsbürgerlicher Sicht das Vorhaben der GWG Stadt Cottbus, dieser Umweltzerstörung als Aufwertung des Wohnumfeldes auszugeben und Fördermittel dafür zu verwenden. So geplant für das Wohnviertel nördlich der Ottilienstraße zwischen Bautzener und Gartenstraße, begrenzt durch den Garagenkomplex.
Das ist einfallslos, unverantwortlich und unakzeptabel.
Karl-Heinz Zucht
Cottbus, Ottilienstraße


Da wächst nichts

In Ihrer Ausgabe vom 06.09.2003 kam ich unter "Märkis frische Wohnideen" aus dem Staunen nicht heraus. Da stellt sich jemand als Vertreter des Meisterzwangs dar und lobt das Traditionelle. Das ist schon kurios. Als ich mich vor fast zwei Jahrzehnten um eine Meisterausbildung im Feintäschnergewerk aber wirklich abmühte, war es genau dieser Herr, dem nichts zu peinlich war eine Ausbildung für mich zu verhindern. Da galt offenbar: Wer nicht hinein geboren wird (egal wie geeignet oder nicht), der wird ausgeklinkt.
Für mich ist durch Ihre Recherchen nur ein winziges Mal mehr deutlich geworden, daß in diesem Teil Deutschlands vor 20 Jahren nichts wachsen konnte und auch jetzt nichts wachsen wird.
Carola Kanzler,
Ruben

 
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