aus dem Hause Cottbuser General-Anzeiger Verlag GmbH
Formfehler: Wahl-Pläne für Neuhausen platzen
Verfassungsgericht stoppt Gemeindeneuordnung im Amt / Fehlende Anhörung verpatzt Bildung einer Großgemeinde / Perko: Schadensersatz
Amt Neuhausen (gg). Wegen der fehlenden Anhörung der 15 Dörfer, die sich jetzt zur Großgemeinde Neuhausen zusammenschließen wollten, hat das Verfassungsgericht gestern die Gemeindeneuordnungspläne in Neuhausen für verfassungswidrig erklärt. Für die Wähler hier heißt das: Am 26.10. werden sie nur die Kandidaten zur Kreistagswahl ankreuzen, jedoch keinen Bürgermeister, keine Gemeindevertretung und keine Ortsbeiräte wählen. Innenministerium und Landrat Friese hatten sich die Panne bei der Anhörung zuletzt gegenseitig angelastet.
Noch-Amtsdirektor Dieter Perko: „Fürs erste muß alles so bleiben wie es ist - die Wahl wird verschoben und jedes Dorf wird wieder separat Bürgermeister und Gemeindevertretung wählen!“ Bereits abgegebene Briefwahlstimmen werden ungültig. Perko ist empört über die Kurzfristigkeit der Entscheidung und will Schadensersatz beim Innenministerium fordern. Neue Wahlzettel müssen gedruckt, neue Kandidaten gefunden werden. Perko: „Eine Katastrophe, zumal der Fakt schon seit Sommer bekannt war!“ Der CDU-Mann wollte am nächsten Sonntag als Bürgermeister der neuen Großgemeinde kandidieren.
Nicht betroffen sind Gallinchen, Groß Gaglow und Kiekebusch. Hier gab es vorschriftsmäßige Anhörungen. Deren Ergebnis hatte allerdings wenig Einfluß auf die Entscheidung des Ministeriums.
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